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JAb 4.0: Was Sie über die neue Firmenbuchoffenlegung wissen müssen

Die Taxonomie JAb 4.0 betrifft ab dem Geschäftsjahr 2026 alle Unternehmen, die ihren Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss im Firmenbuch offenlegen müssen. Für betroffene Unternehmen markiert das einen Umbruch: Sie müssen sich jetzt mit neuen inhaltlichen Vorgaben, einer geänderten technischen Struktur und einem angepassten Übermittlungsprozess auseinandersetzen.

Bereiten Sie sich rechtzeitig auf JAb 4.0 vor

Während die Einführung von JAb 4.0 im Vorjahr zunächst nur wenige Sonderfälle betraf, wurde die Reichweite der neuen Taxonomie 2026 ausgeweitet.  

Das Wichtigste zuerst: Beginnen Sie frühzeitig mit Ihren Vorbereitungen. Denn die Umstellung betrifft nicht nur die Struktur Ihrer Abschlüsse, sondern auch den Einreichungsweg, da FinanzOnline 2026 nicht mehr dafür zur Verfügung steht. Stattdessen erfolgt die Übermittlung ab sofort via webERV (über MANZ) oder JustizOnline. Eine frühzeitige Anpassung Ihrer Prozesse hilft, Verzögerungen, Rückfragen oder formale Mängel zu vermeiden.

 

Taxonomie JAb 4.0: Was ändert sich in der Struktur? 

Entkoppelung von der E-Bilanz

Die Taxonomie JAb 4.0 gilt ausschließlich für die Übermittlung der Jahres- und Konzernabschlüsse an das Firmenbuch. Für die Einreichung der E-Bilanz muss weiterhin die Taxonomie 3.32 verwendet werden. 

Neue Posten und Gliederungen

Die Struktur wurde an aktuelle rechtliche und praktische Anforderungen angepasst. Wichtige Änderungen sind unter anderem: 

  • Hybride Finanzinstrumente: Neue Posten in Bilanz und GuV gemäß AFRAC-Stellungnahme 40 
  • Konzernabschlüsse: Neue Posten für die Übermittlung von Konzernabschlüssen 
  • Gesellschafterverbindlichkeiten: Fakultative Posten für Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 
  • Latente Steuern und Umgründungen: Neue Unterposten in der GuV gemäß § 189 Abs. 10 UGB und KFS/RL 25

Visualisierung und Pflichtangaben

Mit der Taxonomie JAb 4.0 werden alle zwingenden gesetzlichen Posten – auch wenn sie nicht ausgefüllt sind – in der Visualisierung angezeigt. Dies erhöht die Transparenz und vermeidet Rückfragen des Firmenbuchs. Zudem müssen bestimmte Angaben, beispielsweise zum Mutterunternehmen, detaillierter erfolgen, etwa mit Firmenbuch- oder Registernummer bei ausländischen Gesellschaften.

 

Was ändert sich durch JAb 4.0 in der BMD Software?

Um die Umstellung auf die neue Taxonomie JAb 4.0 bestmöglich zu unterstützen, wurde die BMD Software gezielt um die entsprechenden Funktionen erweitert. Diese Anpassungen helfen Ihnen, die neuen Anforderungen effizient und fehlerfrei umzusetzen: 

  • Neuer Firmenbuchassistent: Beim ersten Start der Firmenbuchoffenlegung für einen Mandanten wird automatisch der Firmenbuchassistent (siehe Abb. 1) aufgerufen. Dieser führt Sie in klaren Schritten durch die Erstellung des offenzulegenden Jahres- bzw. Konzernabschlusses und bietet zu jedem Arbeitsschritt kontextsensitive Hilfestellungen. So vermeiden Sie Fehler und sparen Zeit. 
  • Kontrollfenster mit Validierung: Nach Durchlaufen des Assistenten öffnet sich ein Kontrollfenster (siehe Abb. 2), das in drei Bereiche unterteilt ist: 
    • Navigation: Hier finden Sie eine Übersicht über alle relevanten Abschnitte wie Allgemeine Angaben, Bilanz, Anlagenspiegel oder Firmenbuchanhang. 
    • Eingabebereich: Zeigt, abhängig vom ausgewählten Navigationspunkt, alle Felder an, die für die Offenlegung relevant sind.  
    • Kontrollbereich: Listet Fehler und Hinweise auf, die vor der Erstellung der XML-Datei behoben werden müssen. Direktlinks führen Sie schnell zur jeweiligen Stelle, die korrigiert werden muss. 

 

Diese Anpassungen sorgen dafür, dass Sie die neuen Anforderungen der Firmenbuchoffenlegung intuitiv und sicher umsetzen können.


Was ändert sich bei der Übermittlung von Jahres- und Konzernabschlüssen ab 1.1.2026?

Mit der ERV 2021 Novelle, BGBl. II Nr. 27/2025 ist FinanzOnline seit dem 1.1.2026 kein zulässiger Kommunikationsweg mit dem Firmenbuchgericht mehr. Ein zentraler Punkt der Umstellung ist daher der neue Übermittlungsweg. Statt FinanzOnline stehen Ihnen nun zwei Alternativen zur Verfügung: 

 

1. Übermittlung über webERV (empfohlene Variante) 

Die standardmäßige Übermittlung erfolgt über den webERV-Service von MANZ, unserem Partner für die elektronische Einreichung. Hierfür benötigen Sie: 

  • Einen MANZ webERV-Zugang 
  • Ein elektronisches Zertifikat von MANZ 
  • Einrichtung des webERV-Zugangs in der BMD Software

 

Der neue webERV-Assistent (siehe Abb. 3) unterstützt Sie direkt in Ihrer BMD Software bei der Einrichtung: Mit einem geführten Prozess richten Sie den webERV-Zugang in wenigen Schritten ein. Zu jedem Schritt steht eine ausführliche Hilfe zur Verfügung. Nach erfolgreicher Einrichtung können Sie die Firmenbuchoffenlegung direkt aus unserer Software über den webERV-Service versenden. 

Erfahren Sie alle Details dazu in der BMD Onlinehilfe unter "ERV-Hinterlegung der notwendigen Manz-Zugangsdaten".


2. Manuelle Übermittlung via JustizOnline 

Als Alternative können Sie die XML-Datei auch manuell über JustizOnline hochladen. Diese Variante ist kostenlos. Beachten Sie: 

  • Die XML-Datei wird in unserer Software erzeugt und danach lokal gespeichert. 
  • Sie müssen anschließend das Onlineformular in JustizOnline manuell ausfüllen und die XML-Datei sowie etwaige Berichte und sonstige Dokumente über das Onlineformular in JustizOnline hochladen. 

 

Wie Sie erfolgreich auf die Taxonomie JAb 4.0 umstellen

Die Umstellung auf die Taxonomie JAb 4.0 ist unvermeidbar, doch mit der richtigen Vorbereitung lässt sie sich problemlos meistern. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick: 

  • Übermittlungsweg: Richten Sie frühzeitig Ihren MANZ webERV-Zugang ein. Der webERV-Assistent in Ihrer BMD Software unterstützt Sie dabei. 
  • Softwarevorbereitung: Aktualisieren Sie Ihre Standards und testen Sie die Umstellung bereits frühzeitig mit einigen Pilotmandanten.
  • Neue Posten: Prüfen Sie, ob Ihre Abschlüsse hybride Finanzinstrumente oder Konzernposten berücksichtigen müssen.

Erfahren Sie alle Details zur neuen Texonomie in der BMD Onlinehilfe unter "Firmenbuchoffenlegung (JAb 4.0)". 

 

Fazit: Rechtzeitig vorbereiten – entspannt offenlegen 

Die neue Taxonomie JAb 4.0 und die damit verbundenen Änderrungen der Übermittlungswege erfordern technische und organisatorische Anpassungen. Nutzen Sie die verbleibende Zeit: Je früher Sie beginnen, desto entspannter gelingt Ihnen die erste Offenlegung nach JAb 4.0. 

 

Für die Nutzung der beschriebenen Taxonomie sind die Lizenzen für „Bilanz und Berichtswesen“ und die Lizenz „Kanzleiverwaltung“ für die Nutzung des webERV Voraussetzung. 

 


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