Wartungsbedingungen
2026
BMD SYSTEMHAUS GesmbH
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, die diesem Vertrag beiliegen und auch unter www.bmd.com/agb abrufbar sind, gelten als Bestandteil des vorliegenden Wartungsvertrags und gelten als Basis für jene Bereiche, in denen dieser Vertrag keine gesonderten Regelungen vorsieht bzw. für Regelungen, die durch diesen Vertrag nur ergänzt werden, in der aktuell gültigen Fassung. Der Auftragnehmer schließt Verträge nur unter Zugrundelegung dieser AGB ab.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. Abweichende (Allgemeine) Bedingungen des Auftraggebers erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, der Auftragnehmer hätte schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer verpflichtet sich im Rahmen dieses Wartungsvertrages abschließend folgende Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der BMD Software, die der Auftraggeber vom Auftragnehmer mit diesem Vertrag erworben oder lizenziert hat, zu erbringen:
- Reaktive Wartung und Incident Management nach Maßgabe dieses Vertrages
- Proaktive Wartung (Zurverfügungstellung von Updates zum Einspielen durch den Kunden selbst; außer BMD Cloud: auch Einspielen von Updates)
2.1. Im Wartungsvertrag enthaltene Leistungen (Instandhaltung der Software und Updates)
2.1.1. Telefonischer Support (Hotline und Support-Zeiten)
Dem Auftraggeber steht bei Anwendungsproblemen in Zusammenhang mit den vertragsgegenständlichen Softwareprogrammen ein telefonischer Support in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr, sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.
Den telefonischen Support erreichen Sie unter der Telefonnummer +43 (0) 50 883 (zum Ortstarif aus dem österreichischen Festnetz).
Voraussetzung für die Nutzung des telefonischen Supports ist die Bekanntgabe der Kontaktpersonen inklusive deren Telefonnummern, welche vom Auftraggeber berechtigt sind, Leistungen aus diesem Vertrag beim Auftragnehmer in Anspruch zu nehmen.
2.1.2. "Journaldienst“
Darüber hinaus steht für ausgewählte Themenbereiche eine reduzierte, telefonische Auskunftsbereitschaft („Journaldienst“) freitags von 12:00 bis 16:00 Uhr zur Verfügung. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Zeiten sowie die Themenauswahl des Journaldienstes zu erweitern bzw. einzuschränken.
2.1.3. Ticket-System
Zusätzlich zum telefonischen Support besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, Anfragen als Ticket an das Supportteam des Auftragnehmers zu senden. Die Bearbeitung der Tickets erfolgt innerhalb der normalen Supportzeiten.
Den Ticket-Support können Sie über die Kontaktanfrage auf der Homepage des Auftragnehmers oder direkt aus der Software über den Menüpunkt „Kontakt zu BMD“ in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für die Nutzung des Ticket-Systems ist die Bekanntgabe der Kontaktpersonen inklusive deren E-Mail-Adressen, welche vom Auftraggeber berechtigt sind, Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch zu nehmen.
2.1.4. Programmupdates
Der Auftragnehmer stellt zu einem von ihm festgelegten Termin dem Auftraggeber Programmupdates aller in diesem Vertrag angeführten Softwareprogramme zur Verfügung. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Updates oder einen bestimmten Zeitpunkt besteht nicht.
In diesem enthalten sind beispielsweise:
- Verbesserungen des Leistungsumfanges
- optische und/oder technische Anpassungen des Produktes, etwa bei Gesetzesänderungen, sofern sie die technische Funktionalität des Produkts betreffen
- Produktverbesserungen, die ausschließlich vom Auftragnehmer entwickelt worden sind und die die Standardversion betreffen
- Korrektur von Programmfehlern
Klarstellend wird festgehalten, dass den Auftraggeber auch im Zuge von Programmupdates die Pflichten im Sinne des Punktes 3.4.5. der AGB des Auftragnehmers treffen, insbesondere die Prüfung der Richtigkeit und Aktualität der zugrunde liegenden Rechtsnormen (Gesetze und Kollektivverträge). Der Auftragnehmer übernimmt dafür keine Verantwortung oder Haftung.
2.2. Kostenpflichtige Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt folgende über dieWartung hinausgehenden Support-Leistungen (inklusive BMD Hotline) entgeltlich zu den vereinbarten Preisen in Form von Bedienungshinweisen und Arbeitsunterstützung unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber eine detaillierte Beschreibung des Problems oder Wunsches und nach Aufforderung durch den Auftragnehmer eine entsprechende Dokumentation (etwa Screenshots oder exportierte Dateien) zur Verfügung stellt.
Die Dienstleistungen des Auftragnehmers umfassen auf keinen Fall rechtliche Auskünfte, Beratung und Fehlerbehebung zu Fremd-Softwareprodukten sowie kundenseitig installierte Hardware und Software. Der Auftraggeber kann etwa folgende Leistungen in Anspruch nehmen, welche vom Auftragnehmer nach Aufwand und jeweils aktuellen Stundensätzen in Rechnung gestellt werden, die dem Auftraggeber auf Anfrage vorab mitgeteilt werden:
- Umstellungen der Software auf ein anderes Hardwaresystem, sofern hierfür vom Auftragnehmer eine entsprechende Version angeboten wird.
- Beratung in allen Fragen des Einsatzes oder der Anwendung des Softwareproduktes, einschließlich Weitergabe von Einsatz- und Anwendungserfahrungen.
- Individuelle Programmanpassungen (wie z. B. Anpassungen von Reports, Änderungen der Feldauswahl, Änderungen in den Parametern um neue bzw. geänderte Funktionen einzustellen, Anlage von Stammdaten, Export bzw. Import von Daten), Neuprogrammierungen sowie Makros.
- Schulungen am Telefon
- Installation/Einspielen von gemäß Punkt 2.1.4 bereitgestellten Programmupdates, soweit nicht in der Wartung inkludiert (ausschließlich bei BMD Cloud)
- Datenkonvertierungen
- Wiederherstellung von Datenbeständen
- Schnittstellenanpassungen
- Analyse und Beseitigung von Fehlern, die durch den Auftraggeber und/oder Dritte verursacht wurden.
- Auskünfte, Support, Online-Support und Fernwartung für nicht vom Auftragnehmer hergestellte Software, Hardware, dieWartung von individuellen Programmanpassungen, Neuprogrammierung sowie Makros sowie Dienstleistungen Dritter (z. B. Internetanbieter).
Die Inanspruchnahme dieser Leistungen ist kostenpflichtig, unabhängig davon, ob sie Voraussetzung für eine fehlerfreie Nutzung der Software des Auftragnehmers sind:
- Erweiterungen und Erneuerungen der Hardware und/oder der Betriebssysteme, auch wenn dies Voraussetzung für die ordentliche Nutzung der Software ist. Insbesondere wenn dadurch die technischeWeiterentwicklung der Produkte gewährleistet wird. Die diesbezüglichen technischen Mindestanforderungen sind der Beschreibung des konkreten Softwareprodukts auf der Homepage des Auftragnehmers zu entnehmen.
- Leistungen, die durch Betriebssystem-, Hardwareänderungen und/oder durch Änderungen von nicht vertragsgegenständlichen wechselseitigen, programmabhängigen Softwareprogrammen und Schnittstellen, bedingt sind.
- Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeiten für die vom Auftragnehmer mit der Ausführung einer Dienstleistung beauftragten Personen.
- Softwareupdate, Programmänderungen und Korrekturen, wenn der Auftraggeber oder der vom Auftraggeber beauftragte Dritte Änderungen an den gegenständlichen Softwareprogrammen vorgenommen hat.
3. Inanspruchnahme von Leistungen und benötigte Produktversion
Im Falle einer unberechtigten Inanspruchnahme von Leistungen aus diesem Vertrag ist der Auftragnehmer berechtigt, die ihm angefallenen Kosten dem Auftraggeber im Nachhinein in Rechnung zu stellen. Die Verrechnung des Aufwandes erfolgt nach den jeweils aktuellen Stundensätzen, die dem Auftraggeber auf Anfrage vorab mitgeteilt werden, mangels Vereinbarung ist ein angemessenes Entgelt zu bezahlen.
Die Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers am Standort des Computersystems oder in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers zu den normalen Arbeitszeiten. Erfolgt die Leistungserbringung auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers außerhalb der normalen Arbeitszeit, werden die Zuschläge gemäß Punkt 6.5 der AGB gesondert in Rechnung gestellt. Die Auswahl der leistungserbringenden Person obliegt dem Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei wiederholter Inanspruchnahme der Leistungen für gleichartige Probleme des Auftraggebers, deren Ursache in der Sphäre des Auftraggebers liegt (insbesondere Anwenderfehler), weitere Leistungen von einer zusätzlichen, außerhalb dieses Vertrages liegenden, kostenpflichtigen Schulungsmaßnahme abhängig zu machen.
Der Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb einer angemessenen Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers während der normalen Arbeitszeit des Auftragsnehmers Auskunft zu geben. Dem Auftraggeber stehen wegen Überschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf Rücktritt noch auf Schadenersatz zu. Teillieferungen und Vorauslieferungen sind zulässig.
Dem Auftraggeber wird zur Nutzung die jeweils jüngste Produktversion zur Verfügung gestellt. Gewartet wird grundsätzlich nur die jeweils aktuelle Fassung des Produktes. Ist für die Durchführung der Wartungsmaßnahme ein vorheriges Update erforderlich, ist der Auftragnehmer berechtigt, dieses Update im Rahmen der Wartung entgeltlich auf Kosten des Auftraggebers durchzuführen.
Der Auftraggeber trägt jedenfalls die Kosten für das Eingrenzen und Beheben von Störungen durch den Auftragnehmer, wenn der Auftraggeber die Untersuchung verlangt hat und die Ursache der Störung auf Mängel oder Fehler in der Handhabung der vom Auftraggeber benützten Ausrüstungen oder Anwenderfehler zurückzuführen ist. Der Auftragnehmer übernimmt keine Kosten für Reparatur, Service, Helpdesk oder vergleichbare Leistungen durch Dritte, sofern diese nicht vom Auftragnehmer beauftragt wurden.
4. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer übernimmt nach Maßgabe von Punkt 9. der AGB für die Laufzeit desWartungsvertrages die Gewähr dafür, dass die Wartungsleistungen nach bestemWissen und Gewissen erbracht werden und nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der vertragsgegenständlichen Software zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben und erheblich mindern. Geringfügige Einschränkungen der Funktionstauglichkeit sowie optische oder technische Umgestaltungen der Benutzeroberfläche sind keine Mängel. Der Übergabezeitpunkt gemäß Punkt 9.1. der AGB ist der Abschluss der jeweiligen Wartungsleistung.
Ein zu behebender Mangel liegt vor, wenn das jeweils vertragsgegenständliche Softwareprogramm die in der entsprechenden Leistungsbeschreibung bzw. Dokumentation in der jeweils gültigen Fassung ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften nicht aufweist und dies vom Auftragnehmer reproduzierbar ist.
Im Übrigen gilt Punkt 9. der AGB des Auftragnehmers. Auf die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers gemäß Punkt 3.4. der AGB wird hingewiesen.
Erkannte Fehler werden während der Vertragslaufzeit, sofern sie vom Auftragnehmer zu vertreten sind, in angemessener Frist einer Lösung zugeführt. Eine Lösung des Fehlers erfolgt durch ein Softwareupdate oder durch eine angemessene, abweichende Lösung.
Von dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer befreit, wenn im Bereich des Auftraggebers liegende Mängel dies behindern und von diesem nicht beseitigt werden oder Mitwirkungspflichten im Sinne dieses Vertrages oder der AGB nicht erfüllt werden oder durch Mitarbeiter des Auftraggebers oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte Programmänderungen an den Softwareprogrammen durchgeführt wurden und/oder die Softwareprogramme nicht widmungsgemäß verwendet werden.
Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist nicht oder nicht vertragsgemäß nach, so kann der Auftraggeber nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens 4 Wochen einen Dritten auf Kosten des Auftragnehmers mit der Mängelbeseitigung betrauen. Die Kosten von vom Auftraggeber beauftragten Dritten können maximal in der Höhe der verrechneten und bezahlten Wartungsgebühr der letzten beiden Monate dem Auftragnehmer angelastet werden.
Der Auftragnehmer haftet nach Maßgabe von Punkt 10. der AGB.
5. Wartungsgebühren und Kosten für Dienstleistungen
5.1. Berechnung der Wartungsgebühren
Als Basis für die Berechnung der Wartungsgebühren werden die jeweils gültigen Listenpreise des Auftragnehmers herangezogen. Die Prozentsätze zur Berechnung der Wartungsgebühren sind in den jeweils gültigen Preislisten angeführt.
Die Wartungsgebühr ist am Anfang eines Vertragszeitraumes nach Zugang der Wartungsrechnung fällig und ohne Abzüge zahlbar. Mit der Wartungsgebühr sind alle imWartungsvertrag enthaltenen Leistungen (Punkt 2.1.) abgegolten.
5.2. Verrechnung von Dienstleistungen
Die vom Auftraggeber gewünschten kostenpflichten Leistungen erfolgen gegen Berechnung der geleisteten Stunde zum jeweils gültigen Stundensatz zum Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dies gilt auch, wenn die Leistungen vom Auftragnehmer infolge eines irrtümlich gemeldeten Fehlers an dem Produkt erbracht worden ist.
Für Dienstleistungen, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers erbracht werden könnten, jedoch auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers bei diesem vor Ort erbracht werden, trägt der Auftraggeber die Kosten für Fahrt, Aufenthalt und Wegzeiten für die vom Auftragnehmer mit der Ausführung der Dienstleistung beauftragten Personen.
6. Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum beträgt stets ein Kalenderjahr ab dem vereinbarten Vertragsbeginn. Erfolgt keine Beendigung, verlängert sich der Leistungszeitraum wieder um ein Kalenderjahr.
Sollten bereits aktiveWartungsverträge hinsichtlich anderer Softwareprodukte bestehen, wird der Differenzzeitraum bis zum Beginn des nächsten Leistungszeitraumes des bestehenden Vertrages gesondert in Rechnung gestellt und der gegenständlicheWartungsvertrag dem Leistungszeitraum des bestehenden Wartungsvertrages angepasst.
7. Wertsicherung
DieWartungsgebühr ist laut Punkt 6.3. der AGB wertgesichert.
8. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung
Der Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei der Auftraggeber auf die Ausübung seines Rechtes zur Kündigung für 12 Monate ab Vertragsschluss verzichtet. Danach ist eine Kündigung desWartungsvertrages bis spätestens drei Monate vor Ablauf des Leistungszeitraumes jeweils zum Ende des Leistungszeitraumes möglich. Im Übrigen gilt Punkt 4. der AGB des Auftragnehmers.
9. Zahlung
9.1. Rechnungslegung
Die vereinbarten Wartungsgebühren sind vom Auftraggeber für den jeweiligen Leistungszeitraum im Vorhinein zahlbar.
9.2. Zahlungstermine und Zahlungsverzug
Die vom Auftragnehmer gestellten Rechnungen sind netto Kassa ohne jeden Abzug und spesenfrei fällig. Die Zahlungsmodalitäten gemäß Punkt 6. der AGB des Auftragnehmers gelangen zur Anwendung.
Bei Zahlungsverzug gilt Punkt 7. der AGB des Auftragnehmers.
10. Datenschutz und Geheimhaltung
Bei Inanspruchnahme von Leistungen aus diesem Vertrag werden vom Auftragnehmer Daten zur Nachverfolgbarkeit der gemeldeten Frage- bzw. Problemstellungen, Fehleranalysen und damit verbundene Supportauskünfte etc. elektronisch verarbeitet (Telefonate, Tickets).
Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass all jene Personen, deren Daten verarbeitet werden, ordnungsgemäß darüber informiert wurden und dass eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung im Sinne des Art 6 und/oder Art 9 DSGVO vorliegt.
Bei verrechenbaren Dienstleistungen wird ein Arbeitsbericht erstellt, der per E-Mail an die Kontaktperson zur Bestätigung der Leistungserbringung gesendet wird. Der Auftraggeber kann zusätzlich eine allgemeine E-Mail-Adresse zur Übermittlung der Arbeitsscheine vom Auftragnehmer hinterlegen lassen.
10.1. Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung gem. DSGVO
Der Auftragnehmer wird im Rahmen dieses Vertrages als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art 28 DSGVO für den Auftraggeber tätig. Die diesbezüglichen Regelungen werden in einem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag festgelegt.
11. Übermittlung des Vertrages, Vertragsbeginn und Vertragsabschluss
Dieser Vertrag wird digital per E-Mail an die in der Bestellung angegebene Kontaktperson des Auftraggebers gesendet. Sollte beim Auftragnehmer bei der Bestellung keine personalisierte E-Mail-Adresse bekanntgegeben worden sein, so wird der Vertrag an die allgemeine E-Mail-Adresse des Auftraggebers gesendet. Der Vertrag gilt als zugestellt, sobald dieser vom Auftragnehmer versendet wurde.
Der Vertrag beginnt mit jenem Datum zu laufen, das nach der Softwareaufstellung angegeben ist. Der Vertrag gilt jedenfalls als abgeschlossen, sobald der Auftraggeber eine Leistung aus diesem Vertrag in Anspruch nimmt.
12. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Unternehmern zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht (unter Ausschluss des UN-Kaufrechts), auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers (derzeit Steyr) als vereinbart. Für Auftraggeber, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.