Ein Unternehmen gerät in finanzielle Schwierigkeiten und es wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Personalverrechnung steht nun vor der Herausforderung, laufende Löhne, offene Forderungen und Ansprüche der Mitarbeiter korrekt im Rahmen der Insolvenz abzurechnen. Was in diesem Fall zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Seminar.
Auszug aus dem Inhalt:
- Grundlagen Insolvenzfall
- Definition – Insolvenz ist der Zustand der Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung eines Unternehmens.
- Verfahrensformen
- Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung
- Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung
- Konkursverfahren
- Schuldenregulierung
- Organe einer Insolvenz – Gericht, Insolvenz /Masseverwalter, Gläubigerausschuss, Schuldnervertreter usw.
- Eröffnung & Wirkung - Automatisches Ende aller bestehenden Vertragsverhältnisse zum Eröffnungsstichtag, neuer Auftrag durch den Insolvenzverwalter (IV) notwendig
- Personalverrechnung in der Insolvenz – wichtige Grundregeln!
- Entgelt bis zur Insolvenz
- Trennung von Insolvenzforderung (nicht ausgezahlt) und Masseforderung (vom Masseverwalter bezahlt)
- Abrechnung der Masseforderung
- für die MF Abrechnung wird das Masse Dienstverhältnis angelegt
- das „Ausbezahlt bis Datum“ wird für das bisherige DV gesetzt, sodass spätere Monate als „Insolvenz ohne Auszahlung“ gekennzeichnet werden
- Entgelt bis zur Insolvenz
- Beendigung von Dienstverhältnissen (DV)
- L16-Meldung und vorhergehende Bereinigung der Werte für eine korrekte Meldung
- Kennzeichnung der Monate ohne Auszahlung
- Austritt nach § 25 IO
- IEF – Insolvenz-Entgelt-Fonds
- Ansprüche und Anspruchsberechtigte
- Steuerliche Behandlung – Insolvenzforderungen werden mit einem pauschalen Lohnsteuersatz von 15% nach § 67 Abs. 8 lit. g EStG besteuert
- Fristen - Antrag beim IEF muss innerhalb von 6 Wochen nach Eröffnung gestellt werden; L16 Meldungen sind bis zum Ende des zweitfolgenden Kalendermonats zu übermitteln
- Sanierungsmöglichkeiten im Personalbereich – DAS Selling Argument
- Entgelt-Reduzierung / Flexibilisierung
- potenzielle Einsparungsbereiche, einseitige Entgeltreduktion, einvernehmliche Änderungen, betriebliche Pensionen, Dienstnehmerdarlehen.
- Entgelt-Reduzierung / Flexibilisierung
- Umstrukturierung & Reorganisation
- Innerbetriebliche Maßnahmen (Versetzung, Änderung von Betriebsteilen, Arbeitsbedingungen, Einführung von Kontrollen)
- Außerbetriebliche Maßnahmen (Betriebsteil Übergang, Arbeitskräfteüberlassung)
- Kollektivvertrags und Wechselmöglichkeiten sowie Asset Deal Optionen, Ausgliederung von Personal etc.
Ein Unternehmen gerät in finanzielle Schwierigkeiten und es wird ein Insolvenzverfahren eröffnet. Die Personalverrechnung steht nun vor der Herausforderung, laufende Löhne, offene Forderungen und Ansprüche der Mitarbeiter korrekt im Rahmen der Insolvenz abzurechnen.
BMD Systemhaus GesmbH
Ausgangssituation:
Firma oder Klient ist zahlungsunfähig
Mein Vorteil:
Sicherheit in der Abrechnung von insolventen Firmen
Zielgruppe:
Mein Vorteil:
Sicherheit in der Abrechnung von insolventen Firmen
Zielgruppe:
Lohnverrechner
Voraussetzungen:
Voraussetzungen:
Lohnverrechnung Basiskenntnisse
Investition:
Ein Tag Arbeitszeit und EUR 469,00 exkl. USt. für wesentlich mehr Kompetenz.
Ein Tag Arbeitszeit und EUR 469,00 exkl. USt. für wesentlich mehr Kompetenz.
Im Paket:
Begrüßungskaffee, Mittagessen, gesunde Snacks, Skriptum, Zertifikat und eine Überraschung
Kann anerkannt werden als (AT):
- Fortbildung gem. § 71 Abs. 3 WTBG 2017 iVm § 3 WT-AARL-2017-KSW
- Fortbildung gem. § 33/3 BiBuG
© KopfGeld Unternehmensberatung e.U.
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