Mietbedingungen

Mietbedingungen

2023 
BMD SYSTEMHAUS GesmbH

 

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten als Bestandteil des vorliegenden Mietvertrages und gelten als Basis für jene Bereiche, in denen dieser Vertrag keine gesonderten Regelungen vorsieht bzw. für Regelungen, die durch diesen Vertrag nur ergänzt werden, in der aktuell gültigen Fassung.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. Allfällige Vertragsbedingungen (z. B. Allgemeine Einkaufsbedingungen) des Auftraggebers werden nicht anerkannt.
 

2. Leistungsumfang

Der nachstehende Vertrag gilt für die Miete und Wartung der vertragsgegenständlichen Softwaremodule auf der beim Auftraggeber installierten Hardware oder auf einem Server des Auftragnehmers (hierzu ist ein gesonderter Cloud-Service-Vertrag notwendig). Die Softwaremodule sowie die Lizenzzahl sind im Auftrag definiert.
 

3. Wartungsleistungen

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber das genutzte Softwareprodukt und die dazugehörige Wartung zu den im Auftrag angeführten monatlichen Mietraten zur Verfügung.
 

3.1. Wartungsvertrag

Die Bedingungen des Wartungsvertrages gelten in Bezug auf diesen Vertrag gleichwertig.
Der Wartungsvertrag wurde dem Auftraggeber zur Kenntnis gebracht. Die Bedingungen des Wartungsvertrages werden um nachstehende Punkte ergänzt.
 

4. Vertragslaufzeit und Vertragsbeendigung

Der Mietvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, wobei der Auftraggeber auf die Ausübung seines Rechtes auf Kündigung für 12 Monate ab Vertragsschluss verzichtet. Danach ist eine Kündigung des Vertrages bis spätestens einen Monat vor Quartalsende möglich. Die Kündigung muss schriftlich an den Auftragnehmer übermittelt werden.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Auftraggeber zur vollständigen und endgültigen Löschung der Software-Installation, sowie zur Rücksendung des zuletzt vom Auftragnehmer an den Auftraggeber versendeten Originaldatenträgers verpflichtet.
 

5. Miete und Zahlung

5.1. Berechnung der monatlichen Mietgebühr

Als Basis für die Berechnung der monatlichen Mietgebühr werden die jeweils gültigen Listenpreise und dazugehörigen Wartungsgebühren des Auftragnehmers herangezogen.
 

5.2. Zahlung der Mietgebühren

Die monatliche Mietgebühr ist im Vorhinein fällig und netto Kassa ohne jegliche Abzüge mittels Dauerauftrag oder SEPA-Lastschriftmandat zahlbar.
 

6. Schlussbestimmungen und Salvatorische Klausel

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommt.