Hausordnung

Wo Menschen täglich miteinander arbeiten, ist gegenseitige Rücksichtnahme notwendig!

1. Einleitung

Die Hausordnung soll dazu beitragen, dass alle berechtigten Personen möglichst angenehm und ungestört die Räumlichkeiten der BMD SYSTEMHAUS GesmbH nutzen können.

Diese verkürzte Version der Hausordnung ist vor allem in jenen Bereichen relevant, in denen wir unsere Kund/innen, Interessent/innen und Partner/innen begrüßen dürfen.

 

2. Zutritt und Öffnungszeiten

Der Zutritt ist Mitarbeiter/innen jederzeit möglich. Betriebsfremden Personen (z. B. Kund/innen, Interessent/innen, Partner/innen) ist der Aufenthalt außerhalb des Kundenbereichs ausschließlich in Begleitung von BMD Mitarbeitenden erlaubt.

Betriebsfremde Personen müssen sich an einem der Empfangsbereiche registrieren und bei Verlassen der Betriebsgebäude wieder abmelden.

Die Öffnungszeiten der BMD sind:

Montag bis Donnerstag 08:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr

Freitag                            08:00 – 12:00 Uhr

(bis auf Widerruf und ausgenommen gesetzliche Feiertage; bzw. in den Akademiestandorten nur im Falle von Veranstaltungen)

Außerhalb der Öffnungszeiten sind alle Gebäude verschlossen zu halten. Jede/r einzelne Mitarbeitende ist dafür verantwortlich, dass sie/er das Gebäude verschlossen zurücklässt. Aus Sicherheitsgründen sind in der Mittagspause und am Freitagnachmittag während des Journaldienstes die Eingangstüren versperrt.

 

3. Mitarbeiterausweis

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben zu jeder Zeit den Mitarbeiterausweis gut sichtbar zu tragen.

 

4. Benutzung der Räumlichkeiten und des Inventars

Alle zur eigenen oder zur gemeinsamen Nutzung überlassenen Räume, Anlagen und Gegenstände sind zu schonen. Gefährdungen und Belastungen der anderen Benutzer/innen [durch nicht zumutbares Verhalten Dritter, Staub- und Lärmentwicklung, Verschmutzung der Räume, Gänge und Stiegenhäuser, Entfernen oder Beschädigen von Sicherheitseinrichtungen (z. B. Feuerlöschgeräten, Erste-Hilfe-Kästen und/oder der Kennzeichnungen)] müssen vermieden werden.

Es wird ausdrücklich darum gebeten, Fluchtwege zu jedem Zeitpunkt freizuhalten. Alle Benutzer/innen sind verpflichtet, Schäden aller Art, Diebstahl sowie jegliche Sachbeschädigung durch ordnungsgemäßen Gebrauch zu verhindern.

 

5. Mülltrennung

Alle Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Abfallbehältern zu entsorgen.
Es ist darauf zu achten, dass keine unangemessenen, umweltgefährdenden oder festen Stoffe in das Abwassersystem gelangen.

 

6. Parkplätze

Auf den seitens BMD zur Verfügung gestellten Parkflächen gilt neben der Straßenverkehrsordnung auch diese Hausordnung sinngemäß. Auf den Parkplätzen dürfen ausschließlich zum Verkehr zugelassene, verkehrs- und betriebssichere Fahrzeuge abgestellt werden. Im gesamten Parkplatzbereich ist Schrittgeschwindigkeit einzuhalten.

Widerrechtich abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt. Entsprechend gekennzeichnete Parkplätze sind den jeweiligen Gruppen (im Regelfall Kunden) vorbehalten. BMD übernimmt keinerlei Haftung für an geparkten Fahrzeugen entstandenen Schäden, Verschmutzungen bzw. für den Verlust von im Fahrzeug verbliebenen Sachen (Dokumente, Schlüssel, Geld etc.) und für das Fahrzeug selbst.

 

7. Feuergefahr und Gesundheitsgefährdung

Feuergefährliche oder gesundheitsgefährdende Handlungen sind im ganzen Haus verboten. Offenes Feuer ist generell strikt verboten.

Fluchtwege, Ausgänge, Gänge und Treppenhäuser dürfen nicht verstellt werden und sind stets von jeder Behinderung freizuhalten. Das Feststellen von brandhemmenden Türen mit Gegenständen ist verboten (jede Brandschutztüre verfügt über eine Feststellanlage, die im Brandfall automatisch die Türe schließt).

Im gesamten Gebäude besteht generelles Rauchverbot. Das Rauchen ist nur in den gekennzeichneten Bereichen gestattet. Die Details sind in der Brandschutzordnung nachzulesen.

 

8. Veranstaltungen mit betriebsfremden Personen

Die Sorge und Verantwortung für die Einhaltung der in der Hausordnung enthaltenen Regelungen während Seminaren oder anderen Veranstaltungen ist Aufgabe der BMD Trainer/innen bzw. der jeweils verantwortlichen Mitarbeitender/innen.

 

9. Sonstiges

Tiere dürfen nur nach Genehmigung durch die Geschäftsführung in die Betriebsgebäude mitgenommen werden.