Die zweite Phase zur Beantragung der Förderung für Unternehmer im Rahmen des Härtefallfonds wurde gestartet. Wir unterstützen Sie bei der Vorberechnung der Förderung.
Am Montag, den 20.4.2020 wurde die zweite Phase zur Beantragung der Förderung für Unternehmen (im speziellen Ein-Personen-Unternehmen, Freie Dienstnehmer und Kleinstunternehmen) im Rahmen des Härtefallfonds gestartet. Mit dieser Förderung wird der Verdienstentgang des Unternehmers mit einem Zuschuss von max. 2.000 Euro/Betrachtungszeitraum über max. drei Monate abgefedert – d.h. insgesamt sind bis zu 6.000 Euro möglich!
Die Ermittlung der für die Berechnung benötigten Daten, die Vergleichsberechnung des letzten Jahres mit dem Durchschnitt der letzten drei Jahre, die Ermittlung der Bemessungsgrundlage und die Deckelung der Förderung machen die Berechnung in der Praxis oft zu einer Herausforderung.
Um Sie bei der Vorberechnung der Förderung zu unterstützen, haben wir daher mit der Version 2020.23.01.32 bzw. 2020.23.02.21 die neue Berichtsart 90 „Vorberechnung Härtefallfonds (Phase 2)“ inkl. entsprechender Textbausteine implementiert. Diese Berichtsart wird, soweit sie nicht anderweitig verwendet wird, automatisch im Zuge des WebUpdates importiert.
Nähere Infos dazu finden Sie im Clientsinfobereich!