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EU-Richtlinie 2016/943

Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Kaum ist die DSGVO, bei der es ja um den Schutz der personenbezogenen Daten geht, etwas aus dem Mittelpunkt gerückt, kommt eine neue ganz wesentliche Gesetzesänderung zum Schutz von Daten, nämlich die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/943 im Rahmen einer Novellierung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Grundsätzlich wird mit dieser Gesetzesänderung der Schutz von Geschäftsgeheimnissen deutlich verbessert, etwa wird es leichter sein, gerichtliche Anordnungen oder Abhilfemaßnahmen durchzusetzen. Auch besteht zukünftig weniger Gefahr, im Laufe eines Prozesses Geheimnisse offen legen zu müssen, etwa sollten diese nur Sachverständige prüfen, wobei das Geschäftsgeheimnis nicht Aktenbestandteil wird.

Problematisch ist aber die Definition eines Geschäftsgeheimnisses, dabei handelt es sich nämlich nur um Informationen, die u. a. Gegenstand von den Umständen entsprechenden angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch die Person ist, welche die rechtmäßige Verfügungsgewalt über diese Information ausübt. Wenn natürlich die Angemessenheit immer im Einzelfall untersucht werden muss - etwa wird für KMUs, die keine Rechtsexperten im Unternehmen haben, hier ein geringerer Maßstab anzusetzen sein - ist es ganz wesentlich, dass definitionsgemäß Geschäftsgeheimnisse nur solche sind, die nicht ohne weiteres zugänglich sind. Vereinfacht gesagt wird also etwas, was in großen Unternehmen für alle zugänglich ist, wohl kaum ein Geschäftsgeheimnis sein können.

Ganz wichtig wird es hier also sein, adäquate Berechtigungsmaßnahmen zu setzen, dies gilt natürlich auch insbesondere für die BMD-Daten. BMD wird diesbezüglich im Jahr 2019 selbstverständlich auch einen Ausbildungsschwerpunkt starten, das Webinar zum Thema Berechtigungen mit NTCS oder das Seminar NTCS Basis für interne EDV-Betreuer ist dabei nur der Anfang. Auch wird es Teil meines DSGVO-Seminars sein (siehe auch www.bmd.at\dsgvo), das im Frühjahr die neuesten Erkenntnisse inkl. Programmänderungen zu diesem Thema präsentieren wird.


Dr. Markus Knasmüller, Leitung Softwareentwicklung bei BMD
Dr. Markus Knasmüller

Leiter SW-Entwicklung
Ger. zert. Sachverständiger (u.a. für Datenschutz)
© BMD, Gabor BOTA
 

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