19.06.2020 | Allgemeine News | BMD
Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird – vorbehaltlich der Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat - befristet vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % gesenkt. Für die Entstehung der Umsatzsteuer und die zutreffende Anwendung des Steuersatzes ist die Ausführung der Leistung maßgeblich. Weiterführende Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Finanzministeriums oder in diverser Fachliteratur und Online-Zeitschriften.
In der gesamten NTCS planen wir folgende Umsetzung:
Damit wird erreicht, dass grundsätzlich keine Konten oder Steuerkontenhinterlegungen geändert werden müssen. Dasselbe Verfahren kann auch in den österreichischen Zollausschlussgebieten Jungholz und Mittelberg angewandt werden. Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit, eigene Konten mit 16 % (5 %) anzulegen, die dann in der Umsatzsteuerberechnung genauso wie die „gemischt“ bebuchten Konten berücksichtigt werden.
Die Programmänderungen bekommen Sie in den nächsten ein bis zwei Wochen per Patch-Download zur Verfügung gestellt. Sobald die neuen UStVA- bzw. UVA-Formulare in Deutschland und Österreich verfügbar sind, werden wir Ihnen diese ebenfalls per Download zur Verfügung stellen. Alle Detailinformationen dazu erhalten Sie rechtzeitig mit den nächsten Newslettern.
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In BMD 5.5 werden nur die Umsatzsteuerberechnungen für Österreich erweitert. Die neuen Prozentsätze und alle notwendigen Konten müssen bitte manuell angelegt und entsprechend im Firmenstamm PR00 hinterlegt werden.