03.11.2021 | Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps Allgemeine News | Matthias Glahn, Geschäftsführung BMD Deutschland
Die Grundsteuerreform ist in Deutschland seit 2018 beschlossene Sache. Das Bundesverfassungsgericht hat geurteilt, dass die jetzige Praxis der Besteuerung nach Einheitswerten von 1935 bzw. 1964 verfassungswidrig ist.
Betroffen sind insgesamt rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland, für die in einem Zeitfenster vom 01. Juli bis zum 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung digital abzugeben ist.
Dabei ist es unerheblich, ob es sich um betriebliche oder private Mandate handelt. Auch macht es keinen Unterschied, ob es sich um unbebaute Grundstücke, Ein- oder Mehrfamilienhäuser oder gar Flächen der Land- und Forstwirtschaft bis hin zur Industrie handelt.
Damit dies optimal, medienbruchfrei und zu 100 % digital erfolgen kann, hat BMD bereits Anfang Dezember eine Erweiterung bereitgestellt.
Diese bietet einen vollkommen digitalen Workflow. Dies gilt von der Analyse der betroffenen Mandantinnen und Mandanten in der NTCS, der ergänzenden Informationsbeschaffung, über die Verarbeitung der Daten und Vorabberechnung der neuen Grundsteuerlast, bis hin zur digitalen Signatur des Mandanten unter der mit Elster zu übermittelnden Feststellungserklärung, sowie der Archivierung aller fallbezogenen Dokumente.
Selbstverständlich ist das BMD Grundsteuermodul (powered by HSP Handels-Software-Partner GmbH) auch für alle österreichischen und internationalen Kanzleien, die Mandantinnen und Mandanten mit Grundbesitz in Deutschland betreuen, verfügbar.
Denn mit der beschlossenen Grundsteuerreform wird auf manche Kanzleien ein enormer Mehraufwand zukommen. Für die Feststellungserklärung müssen umfangreiche Daten zur Belegenheit und Nutzung des Grundbesitzes beim Mandanten abgefragt und mit geeigneten Dokumenten, wie z. B. dem Grundbuchauszug, Register- und Flurkarten belegt werden.
Diese Daten und Informationen liegen in der Kanzlei in der Regel bisher allerdings gar nicht vor. Und: Zusätzlich ist mit einem enormen Einarbeitungsaufwand in das zum Teil je Bundesland unterschiedliche Recht zu erwarten.
Hier ist das BMD Grundsteuermodul das Werkzeug zur optimalen Unterstützung. So können Daten u. a. aus dem Grundbuch, dem Liegenschaftsregister, bis hin zur Flurkarte vollkommen digital und automatisiert abgerufen werden. Je nachdem, welche Dokumentation zur Bewertung benötigt wird.
Auch die Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärung sind durchaus sportlich. So haben einzelne Bundesländer lediglich ein Zeitfenster vom 01. Juli bis 31. Oktober 2022 geöffnet. Erschwerend kommt hinzu, dass die Erhebung der Grundsteuer in Deutschland nicht Länder- sondern Kommunalsache ist und je Kommune noch eigene Hebesätze gelten.
Auch diese Thematik ist entsprechend berücksichtigt, so dass der Anwender hier ohne zusätzlichen Aufwand und Know-how-Aufbau alle Mandanten effizient bedienen kann.
Falls Sie als Steuerberater unter Ihren Mandanten nur Einzelfälle haben, können wir gerne eine Kooperation zur Bearbeitung dieser Fälle mit BMD Kanzleien in Deutschland vermitteln. Sprechen Sie uns einfach an!
Matthias Glahn
Geschäftsführung BMD Deutschland
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Datum:
03.11.2021
Bereich:
Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps Allgemeine News
Autor:
Matthias Glahn, Geschäftsführung BMD Deutschland