KassenSichV: Anbindung von Kassensystemen an eine TSE
11.09.2020
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Allgemeine News
| BMD
Ab 1. Oktober 2020
KassenSichV: Anbindung von Kassensystemen an eine TSE
Mit 30.09.2020 endet die Nichtbeanstandungsregelung lt. BMF vom 06.11.2019. Ab 01.10.2020 muss die BMD NTCS Kasse im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) geschützt werden.
Bundesländer-Erlässe: Fristverlängerung für die Kassensystem-Aufrüstung
Bereits 15 Bundesländer haben die Frist für die TSE-Aufrüstung von Kassensystemen verlängert: Bis zum 31.03.2021 muss Ihre Offline- oder Online-TSE in Ihr Kassensystem integriert sein! Die Frist ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft – wie beispielsweise eine verbindliche TSE-Bestellung – und variiert je nach Bundesland. Lediglich in Bremen ist noch eine gesonderte Anfrage an das Finanzamt vonnöten.
Informieren Sie sich am besten jetzt unter welchen Voraussetzungen die Fristverlängerung für Sie und Ihr Kassensystem möglich ist!
Bitte klären Sie mit Ihrem jeweiligen Finanzamt bzw. Steuerberater die weitere Vorgehensweise.
Informationen zur KassenSichV in Verbindung mit BMD Business Software
Seitens BMD können wir Ihnen gerne folgende Informationen zur KassenSichV in Verbindung mit der BMD Business Software geben:
Die Implementierung in der BMD NTCS Kasse ist abgeschlossen und die erforderlichen Funktionen stehen mit dem Halbjahresupdate (August 2020) zur Verfügung.
Unser Partner für die Umsetzung der KassenSichV ist EFSTA:
- Zertifizierter GoBD Export (lokal und aus dem Cloud-Archiv)
- Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), herstellerunabhängig
- TSE Backup
- Offline-Modus – unterbrechungsfreier Betrieb bei TSE-Ausfall
- Automatisierte Zertifikatshinterlegung
- Crypto-Hardware Varianten:
- lokale TSE
- Single TSE Clusterin im lokalen LAN
- Serverbasierte TSE
- Offene Plattform Node.js ® (Microsoft, Linux, Apple Mac OS) TM
- Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (Journal lokal oder in der Cloud)
Vereinbaren Sie bitte ab September Ihren Einrichtungstermin: termin@bmd.de
- Bei der Terminvereinbarung erhalten Sie das Bestellformular für die TSE und alle notwendigen Informationen für Ihren Einrichtungstermin. Im Zuge der Terminvereinbarung wird Ihnen auch das benötigte Halbjahresupdate zugesendet.
- Im Rahmen des Einrichtungstermin (per Fernwartung) erfolgt auch die Anmeldung Ihres Unternehmens bei unserem Partner EFSTA.
- Eine Anmeldung der Kassen beim Finanzministerium ist bis 2022 ausgesetzt. Es kann momentan nur per Formular bzw. Telefax angemeldet werden – die Onlinevariante steht noch nicht zur Verfügung.
- Die KassenSichV wird in der BMD 5.5 Version nicht mehr unterstützt!
- Werden Barrechnungen über das BMD NTCS Warenwirtschaftspaket „Faktura Basis“ erfasst, ist dies ab 01.10.2020 nicht mehr möglich. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit unserem Vertrieb in Verbindung: getconnected@bmd.de