EU-Datenschutzgrundverordnung
Dr. Markus Knasmüller klärt Sie über die EU-Datenschutzgrundverordnung auf!
Nutzen Sie unser Webinarangebot
Dr. Markus Knasmüller klärt Sie über die EU-Datenschutzgrundverordnung auf!
Nutzen Sie unser Webinarangebot
Ja, in Zeiten von Covid-19 ist Datenschutz wieder topaktuell. Geht es doch hier um die Frage: „Datenschutz oder Leben retten?“ bzw. werden Datenschutz und Gesundheit gegeneinander ausgespielt.
Vermutlich sollten wir auch die Zeit nutzen, um uns wieder vermehrt dem Datenschutz zu widmen. Vielleicht ist gerade jetzt Zeit für Dinge, die zuvor im Alltag vernachlässigt worden sind.
Dass dies beim Datenschutz der Fall war, macht etwa eine aktuelle Deloitte-Studie deutlich, nach der zwei Drittel der untersuchten Unternehmen bei der Umsetzung der DSGVO zu langsam sind. Dabei fehlt es vor allem an der Schulung der Mitarbeiter. Nach einer TÜV-Studie haben etwa 42 % der Mitarbeiter noch nie eine Datenschutzschulung erhalten.
Möglicherweise ist die Vorgangsweise der österreichischen Datenschutzbehörde nach dem Motto „Beraten statt Strafen“ Auslöser dafür, weil deshalb die DSGVO nicht mehr so wichtig erscheint, wie noch vor zwei Jahren (ja, tatsächlich, der 25. Mai 2018 ist bald zwei Jahre her). Aber es sollten nicht drohende Strafen die Motivation sein, sich mit der DSGVO auseinanderzusetzen. So sinnlos ist sie nämlich gar nicht, ganz im Gegenteil. Vieles, was vor zwei Jahren angesichts fehlender Entscheidungen noch nicht so klar war, hat nun an Klarheit gewonnen. Nutzen wir die Zeit und setzen wir uns wieder mit der Thematik auseinander.
BMD bietet dafür qualifizierte Unterstützung, sowohl betreffend Aus- und Weiterbildung (siehe unsere Webinare unter www.bmd.com/akademie/dsgvo) als auch mit entsprechenden Programmfunktionalitäten:
Aber mit dem „D-Day“ waren die Arbeiten für die DSGVO noch nicht vorbei, nicht bei Ihnen und auch nicht bei der BMD. Zwar sind hohe Strafen, die angesichts von Strafandrohungen von bis zu 20 Millionen Euro (für internationale Konzerne sogar darüber hinaus) tatsächlich drakonisch ausfallen könnten, zumindest in Österreich, bislang ausgeblieben, dennoch sollte dieses Thema weiter ernst genommen werden. Kaum ein Tag vergeht ohne Meldungen zu diesem ernsten Thema und schön langsam erfolgten auch erste Beschlüsse der Datenschutzbehörden, die bislang vorherrschende Unklarheiten nach und nach aus dem Weg räumen werden.
Ganz wichtig sind aber die Neuerungen, die BMD im Laufe der letzten Monate neu implementiert hat, und wodurch auch weiterhin die Herausforderung DSGVO mit vernünftigem Aufwand bewältigt werden kann.
Interessierten empfehlen wir die Xing-Gruppe, in der Markus Knasmüller regelmäßig Blogs zum Thema erstellt und Fragen beantwortet:
https://www.xing.com/communities/groups/eu-dsgvo-9f84-1098433
Alle BMD NTCS-Kunden haben mit dem Jahresupdate ein Programm erhalten mit dem das Datenschutzverzeichnis geführt werden kann, alle BMD-Anwendungen (sowohl NTCS als auch 5.X) sind darin bereits mit Vorschlägen enthalten. Kunden, die noch keine NTCS-Installation haben, können sich einen Vorschlag für das Datenschutzverzeichnis mit den BMD 5.X-Verarbeitungen hier herunterladen.
Grundsätzlich ist BMD „nur“ der Softwarehersteller, weswegen noch keine Daten verarbeitet werden. In gewissen Situationen, insbesondere wenn Sie Kunde der BMD-Cloud sind, wird BMD aber Auftragsverarbeiter für Sie.
Erfahren Sie mehr