12.06.2023 | Allgemeine News
Ab 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz die folgenden neuen Mehrwertsteuersätze, die bereits ab dem 1.7.2023 verwendet werden können:
Normalsatz 8,1%
Reduzierter Satz 2,6%
Sondersatz für Beherbergung 3,8%
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung (Art. 115 Abs. 1 MWSTG). Auch bei periodischen Leistungen (z. B. Abonnement) ist der Zeitraum der Leistungserbringung entscheidend.
Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen, während bei ab dem 1. Januar 2024 erbrachten Leistungen die neuen Steuersätze zum Tragen kommen.
Werden Leistungen auf derselben Rechnung aufgeführt, die aufgrund des Zeitraumes ihrer Erbringung sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, so sind das Datum bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil getrennt auszuweisen. Ist dies nicht der Fall, sind die gesamten fakturierten Leistungen mit den neuen Steuersätzen abzurechnen. Die korrekte Zuteilung der Leistungen auf den bisherigen und den neuen Steuersatz kann auch auf andere Art nachgewiesen werden (Art. 81 Abs. 3 MWSTG).
In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 kann zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der ESTV abgerechnet werden.
Wir beziehen uns mit o.a. Aussagen auf folgenden Link der ESTV:
https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze/mwst-steuersaetze-2024.html
Vorgangsweise in BMD
Mit der Programmversion 2023.26.01.51 (Jahresupdate + Webupdates) kann bereits auf das neue Formular der MWST-Abrechnung zugegriffen werden.
1. Standardkontorahmen aktualisieren
Der Schweizer KMU-Standardkontorahmen wurde ergänzt und Sie können die entsprechenden Änderungen daraus entnehmen, wenn Sie diesen Standard verwenden.
Der Standardkontorahmen wird automatisch ergänzt bzw. geändert, wenn Sie die entsprechende Einstellung aktiviert haben. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie den Kontenrahmen einmalig aktualisieren. Sie gehen dabei auf:
FIBU – Stammdaten – Vorlagen – Standards aktualisieren
Wählen Sie dann den Standardkontorahmen KMU aus:
Wählen Sie jetzt "Standards importieren":
Somit ist Ihr Kontenrahmen aktualisiert und Sie können die notwendigen Daten von diesem übernehmen.
2. Übernahme der %-Sätze vom Standardkontorahmen
Steigen Sie ein unter:
FIBU – Stammdaten – Buchungseinstellungen – Prozentsätze
Wählen Sie "Standardkontorahmen übernehmen":
Die neuen Prozentsätze werden eingetragen:
Bitte achten Sie auf den Standardprozentsatz. Das ist der Prozentsatz, der vorgeschlagen wird, wenn kein Prozentsatz vom Programm ermittelt werden kann. Der von Ihnen hauptsächlich verwendete Prozentsatz sollte als Standardprozentsatz markiert sein.
Durch Bearbeiten des Prozentsatzes können Sie den Haken abändern. Es ist auch möglich, ein „Gültig bis“-Datum für den Prozentsatz zu hinterlegen. Damit kann der Prozentsatz nur bis zu diesem Datum verwendet werden. Bitte beachten Sie dabei aber, dass Sie den Prozentsatz eventuell noch für Forderungsausbuchungen etc. benötigen könnten.
Wenn Sie den Standardkontorahmen nicht benutzen, können Sie die Prozentsätze manuell eintragen.
3. Übernahme der Steuerkonten aus dem Standardkontorahmen
Anschliessend müssen die Steuerkonten für die neuen %-Sätze angelegt bzw. vom Standardkontorahmen übernommen werden. Sie finden diese unter:
FIBU – Stammdaten – Weitere Konteneinstellungen - Steuerkonten
Wählen Sie wieder "Standardkontorahmen übernehmen":
Sie können entscheiden, welche Steuerkonten übernommen werden sollen. Wenn Sie „Alle übernehmen“ anwählen, werden sämtliche möglichen Steuercodes und die Prozentsätze dazu angelegt. Sie können diese Funktion auch mehrmals anwählen.
Die neuen Prozentsätze werden übernommen und zum Steuercode angelegt:
Wenn Sie den Standardkontorahmen nicht benutzen, können Sie diese Einträge manuell vornehmen.
Ab diesem Zeitpunkt kann mit den neuen Prozentsätzen gebucht werden.
4. Kontoeinstellungen
Unter „FIBU – Stammdaten – Konten“ müssen Sie Ihre Konten kontrollieren. Wenn Prozentsätze fixiert wurden, kann nicht mit den neuen Prozentsätzen auf diese Konten gebucht werden.
Die Fixierung muss allenfalls entfernt werden oder Sie legen alternativ ein neues Konto – am besten mit der Funktion „Sachkonto kopieren“ – an.
5. MwSt- Formular
Das MWST-Formular wurde angepasst und kann ab dem 3. Quartal 2023 verwendet werden: