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Neue MWST-Sätze in der Schweiz

12.06.2023 | Allgemeine News

Ab 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz die folgenden neuen Mehrwertsteuersätze, die bereits ab dem 1.7.2023 verwendet werden können:
Normalsatz                                              8,1%
Reduzierter Satz                                     2,6%
Sondersatz für Beherbergung                3,8%

 

Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt der Leistungserbringung (Art. 115 Abs. 1 MWSTG). Auch bei periodischen Leistungen (z. B. Abonnement) ist der Zeitraum der Leistungserbringung entscheidend.

 

Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen Steuersätzen, während bei ab dem 1. Januar 2024 erbrachten Leistungen die neuen Steuersätze zum Tragen kommen.

 

Werden Leistungen auf derselben Rechnung aufgeführt, die aufgrund des Zeitraumes ihrer Erbringung sowohl den bisherigen als auch den neuen Steuersätzen unterliegen, so sind das Datum bzw. der Zeitraum der Leistungserbringung und der jeweils darauf entfallende Betragsanteil getrennt auszuweisen. Ist dies nicht der Fall, sind die gesamten fakturierten Leistungen mit den neuen Steuersätzen abzurechnen. Die korrekte Zuteilung der Leistungen auf den bisherigen und den neuen Steuersatz kann auch auf andere Art nachgewiesen werden (Art. 81 Abs. 3 MWSTG).

 

In der Mehrwertsteuerabrechnung für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 kann zum ersten Mal mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der ESTV abgerechnet werden.

 

Wir beziehen uns mit o.a. Aussagen auf folgenden Link der ESTV:

https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze/mwst-steuersaetze-2024.html

 

Vorgangsweise in BMD

Mit der Programmversion 2023.26.01.51 (Jahresupdate + Webupdates) kann bereits auf das neue Formular der MWST-Abrechnung zugegriffen werden.

 

1.    Standardkontorahmen aktualisieren

Der Schweizer KMU-Standardkontorahmen wurde ergänzt und Sie können die entsprechenden Änderungen daraus entnehmen, wenn Sie diesen Standard verwenden.

 

Der Standardkontorahmen wird automatisch ergänzt bzw. geändert, wenn Sie die entsprechende Einstellung aktiviert haben. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie den Kontenrahmen einmalig aktualisieren. Sie gehen dabei auf:

FIBU – Stammdaten – Vorlagen – Standards aktualisieren

 

Screenshot zeigt den Pfad FIBU - Stammdaten - Vorlagen - Standards aktualisieren

Wählen Sie dann den Standardkontorahmen KMU aus:

 

Screenshot zeigt die drei Auswahlmöglichkeiten; Standardkontorahmen KMU ist ausgewählt

Wählen Sie jetzt "Standards importieren":

Screenshot zeigt einen Hinweis: "Sie importieren Standarddaten, Änderungen betreffen alle Mandanten! Sind Sie sicher?" und Buttons "Standards importieren" und "Abbrechen"

Somit ist Ihr Kontenrahmen aktualisiert und Sie können die notwendigen Daten von diesem übernehmen.

 

2.    Übernahme der %-Sätze vom Standardkontorahmen

Steigen Sie ein unter:

FIBU – Stammdaten – Buchungseinstellungen – Prozentsätze 

 

Screenshot der Menüführung FIBU - Stammdaten - Buchungseinstellungen - Prozentsätze

Wählen Sie "Standardkontorahmen übernehmen":

 

Screenshot eines Pop-Up-Fensters "Standardkontorahmen übernehmen" mit den Feldern "Firma" und "FIBU"

Die neuen Prozentsätze werden eingetragen:

 

Screenshot zeigt hinterlegte Prozentsätze und welcher als Standard markiert ist

Bitte achten Sie auf den Standardprozentsatz. Das ist der Prozentsatz, der vorgeschlagen wird, wenn kein Prozentsatz vom Programm ermittelt werden kann. Der von Ihnen hauptsächlich verwendete Prozentsatz sollte als Standardprozentsatz markiert sein.

 

Durch Bearbeiten des Prozentsatzes können Sie den Haken abändern. Es ist auch möglich, ein „Gültig bis“-Datum für den Prozentsatz zu hinterlegen. Damit kann der Prozentsatz nur bis zu diesem Datum verwendet werden. Bitte beachten Sie dabei aber, dass Sie den Prozentsatz eventuell noch für Forderungsausbuchungen etc. benötigen könnten.

 

Screenshot zeigt das Bearbeitungsfenster eines Prozentsatzes mit den Feldern "Firma", "FIBU", "MWST-Abrechnung Land", "Prozentsatz", "Bezeichnung", "Standardprozentsatz" und "Gültig bis"

Wenn Sie den Standardkontorahmen nicht benutzen, können Sie die Prozentsätze manuell eintragen.

 

3.    Übernahme der Steuerkonten aus dem Standardkontorahmen

Anschliessend müssen die Steuerkonten für die neuen %-Sätze angelegt bzw. vom Standardkontorahmen übernommen werden. Sie finden diese unter:

FIBU – Stammdaten – Weitere Konteneinstellungen - Steuerkonten

 

Screenshot zeigt Menüführung des Pfades "Stammdaten - Weitere Konteneinstellungen - Steuerkonten"

Wählen Sie wieder "Standardkontorahmen übernehmen":

 

Screenshot des Fensters "Steuerkonten" - der Fokus liegt auf dem Button "Standardkontenrahmen übernehmen" in der Menüleiste
Screenshot der Funktion "Standardkontenrahmen übernehmen" mit den Feldern "Firma" und "FIBU"

Sie können entscheiden, welche Steuerkonten übernommen werden sollen. Wenn Sie „Alle übernehmen“ anwählen, werden sämtliche möglichen Steuercodes und die Prozentsätze dazu angelegt. Sie können diese Funktion auch mehrmals anwählen.

 

Screenshot der Hinweismeldung "Welche Steuerkonten sollen übernommen werden?" Buttons: "Nur Neuanlagen", "Nur unbebuchte", "Alle übernehmen" oder "Abbrechen"

Die neuen Prozentsätze werden übernommen und zum Steuercode angelegt:

 

Screenshot der Steuerkonten, neuer Prozentsatz wird angezeigt

Wenn Sie den Standardkontorahmen nicht benutzen, können Sie diese Einträge manuell vornehmen.

 

Ab diesem Zeitpunkt kann mit den neuen Prozentsätzen gebucht werden.

 

Screenshot einer Buchung mit dem neuen Prozentsatz "Neuer %-Satz Dienstleistung 2024"

4.    Kontoeinstellungen

Unter „FIBU – Stammdaten – Konten“ müssen Sie Ihre Konten kontrollieren. Wenn Prozentsätze fixiert wurden, kann nicht mit den neuen Prozentsätzen auf diese Konten gebucht werden.

 

Die Fixierung muss allenfalls entfernt werden oder Sie legen alternativ ein neues Konto – am besten mit der Funktion „Sachkonto kopieren“ – an.

 

Screenshot des Fensters "Sachkonten" mit den Feldern "Firma", "FIBU", "Konto"; Grundeinstellungen: "Bezeichnung", "Matchcode", "Kontoart", "Kontoklasse", "OP-Kennzeichen", "EB-Kennzeichen"; MWST-Abrechnung/Meldung: "MwSt-Steuercode", "MwSt-Steuercode fix", "MwSt-Prozentsatz", "MwSt-Prozentsatz fix", "MwSt-Automatik"

5.    MwSt- Formular

Das MWST-Formular wurde angepasst und kann ab dem 3. Quartal 2023 verwendet werden:

 

Screenshot des MwSt-Formulars für das Quartal 3 2023
Bild zeigt einen jungen Mann vor einem Laptop und ein Tablet, das auf einem Tisch liegt

Datum:

12.06.2023


Bereich:

Allgemeine News




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