25.11.2021 | Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps | Mag. Gerald Strutzenberger, Produktmanagement CRM
Bereits seit 10.01.2020 ist die Meldung der Wirtschaftlichen Eigentümer im WiEReG (Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz) jährlich zu erneuern. Um teure Strafen zu vermeiden, können Sie in der BMD NTCS nun den WiEReG Änderungsdienst aktivieren.
Die Meldung der Wirtschaftlichen Eigentümer ist im WiEReG auch dann jährlich zu erneuern, wenn sich an diesen nichts geändert hat. So schreibt es das Gesetz vor. Sie muss binnen vier Wochen nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung abgegeben werden. Auch neu eingetragene Rechtsträger sowie Rechtsträger, die eine Meldebefreiung verloren haben, sind verpflichtet, binnen vier Wochen eine Meldung abzugeben.
Bei Nichteinhaltung dieser Meldeverpflichtungen (§ 16 WiEReG) wird ein Erinnerungsschreiben mit einer Nachfrist von sechs Wochen zugesendet. Danach kann vom Finanzamt Österreich eine Zwangsstrafe von EUR 1.000,- festgesetzt und eine höhere Zwangsstrafe von EUR 4.000,- unter einer weiteren Nachfrist von sechs Wochen angedroht werden.
Wenn auch nach dieser Nachfrist keine Meldung erfolgt, so kann vom Finanzamt Österreich die Zwangsstrafe von EUR 4.000,- festgesetzt werden. Zudem ist vom Amt für Betrugsbekämpfung zu prüfen, ob eine Meldepflichtverletzung gemäß § 15 Abs. 1 Z 2 WiEReG vorliegt, die mit bis zu EUR 200.000,- sanktioniert ist.
Um Strafandrohungen und die damit verbundenen Kosten zu verhindern, bietet Ihnen BMD seit dem Frühjahr 2020 die Möglichkeit, den WiEReG Änderungsdienst in der NTCS zu aktivieren.
In diesem Fall informiert Sie das Programm automatisch, sofern die Meldung bei einem meldepflichtigen Rechtsträger in 28 Tagen zu erneuern ist. Dabei können Sie natürlich eine Frist in der Fristenverwaltung erstellen lassen (siehe Abb. 1).
Bitte beachten Sie dabei, dass die BMD Business Software auf Basis des WiEReG Änderungsdienstes immer nur die neu auftretenden Fälle melden kann, für welche die jährliche Überprüfung binnen vier Wochen fällig wird.
Weitere Optimierungen lassen sich durch die Etablierung eines CRM Workflows nutzen. So könnte die WiEReG Frist in weiterer Folge auch einen Fristenworkflow starten, der den Einstieg ins Meldeformular für Sie bereithält und/oder ein 4-Augen-Prinzip sicherstellt.
Folgende weitere Vorteile ziehen Sie aus der Verwendung der WiEReG Funktionalitäten in der BMD NTCS:
Benötigen Sie weiteres Detail- und Fachwissen zum WiEReG? Dann besuchen Sie unser Webinar zum Wirtschaftlichen Eigentümer Registergesetz mit NTCS, das BMD speziell für diese Belange kreiert hat.
Zur Einrichtung der Funktionalität in BMD beachten Sie bitte das Dokument „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG)“ in der BMD Onlinehilfe oder vereinbaren Sie einen kurzen Fernwartungstermin mit den BMD Trainer/innen.
Die Nutzung der Anbindung der WiEReG Dienste ist an die Lizenz „Kanzleimanagement“ (Lizenzpaket 96) gebunden. Für die optionale Anbindung an den CRM-Workflow benötigen Sie die Lizenz „Workflow im CRM-Bereich“ (Lizenzpaket 232)
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Datum:
25.11.2021
Bereich:
Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps
Autor:
Mag. Gerald Strutzenberger, Produktmanagement CRM