05.05.2022 | Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps | BMD Systemhaus GmbH
Erfahren Sie rasch und gezielt, ob bei Kunden oder Lieferanten ein Scheinunternehmen vorliegt. Die BMD Software unterstützt Sie, damit Sie in keine massive Haftungsfalle tappen.
Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen.
Nach § 9 SBBG haftet die/der Auftrag gebende Unternehmer/in ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürgin/Bürge und Zahler/in nach § 1357 ABGB, wenn sie/er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung wusste oder wissen musste, dass es sich beim Auftrag nehmenden Unternehmen um ein Scheinunternehmen nach § 8 SBBG handelt. Das Auftrag gebende Unternehmen haftet diesfalls für Ansprüche auf das gesetzliche, durch Verordnung festgelegte oder kollektivvertragliche Entgelt für Arbeitsleistungen im Rahmen der Beauftragung der beim Scheinunternehmen beschäftigten Arbeitnehmer/innen1.
Per 09.05.2022 waren unter www.bmf.gv.at 580 Scheinfirmen gelistet. Nun stellen sich entscheidende Fragen:
Der Vorgang ist denkbar einfach für Sie! In den CRM-Stammdaten gibt es (im Rahmen der Compass Realtime Schnittstelle) die geniale Funktion „Scheinfirmenkontrolle“. Dabei werden die aktuellen Scheinfirmen gelistet und mit den eigenen Stammdaten verglichen. Auch Namensähnlichkeiten werden schonungslos aufgezeigt. Dieser Service ist natürlich auch bei WT-Kanzleien für Mandanten-Finanzbuchhaltungen eine äußerst nützliche Einrichtung.
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1) www.bmf.gv.at/betrugsbekaempfung/liste-scheinunternehmen.html (abgerufen am 09.05.2022, 17:10 Uhr)