07.05.2018 | Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps Allgemeine News | Gerald Strutzenberger
Die Geldwäsche-Richtlinie wirft ihre Schatten in Form von durchaus empfindlichen Strafen voraus. Wie können Sie ideal die Verpflichtungen der Geldwäsche-Richtlinien erfüllen?
Der medialen Berichterstattung war vor kurzem Folgendes zu entnehmen: Eine Bank aus Vorarlberg wurde wegen mangelhafter Eigentümer-Prüfung und der Nichterstattung einer Geldwäsche-Verdachtsmeldung in Bezug auf einen ihrer Kunden von der Finanzmarktaufsicht zu einer Strafe von mehr als 400.000 Euro verurteilt. Der mögliche Strafrahmen wurde dabei nur zu einem sehr geringen Anteil ausgeschöpft (Vollständig nachzulesen: „Die Presse“, abgerufen am 21.3.2018, https://diepresse.com/home/wirtschaft/unternehmen/5392780/PanamaLeaks_FMA-verhaengt-414000-Euro-Strafe-gegen-Hypo-Vorarlberg).
Das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) sieht für juristische Personen grundsätzlich Geldstrafen von bis zu 150.000 Euro vor, diese können aber auch auf bis zu 5 Mio. Euro erhöht werden, wenn es sich um besonders schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verfehlungen handelt.
Die 4. Geldwäsche-Richtlinie der EU drängt durch folgende Entwicklungen immer mehr in den öffentlichen Fokus:
Insgesamt erlegen diese Entwicklungen vielen Wirtschaftsakteuren die Einhaltung strenger Sorgfalts- und Meldepflichten auf, unter anderem auch Steuerberatern und Wirtschaftstreuhändern.
Gerade Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder gehören zu jenen Berufsgruppen, von denen ganz besonders verlangt wird, „die Augen offen zu halten“ und dies auch entsprechend zu dokumentieren.
In kurzer Zeit konnte entsprechend der offiziellen Empfehlung der KSW zu Geldwäsche-Prüfung und -Dokumentation eine komfortable Programmfunktionalität entwickelt werden.
Die Funktionalität trägt besonders folgenden Anforderungen der Geldwäsche-Richtlinie Rechnung:
Die Geldwäsche-Funktionalität steht im Kundenstamm zur Verfügung und ist mit der Lizenz „Klienteninformation“ ab der Version 2018.21.09 für Sie verfügbar.
Für Details zu den Anforderungen der Geldwäsche-Richtlinie und deren rechtlichen Implikationen informieren Sie sich bitte bei Ihren Interessens-Vertretungen (u.a. WKO und KSW).
Datum:
07.05.2018
Bereich:
Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps Allgemeine News
Autor:
Gerald Strutzenberger