01.07.2024 | Blog Allgemein Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps | Maria Gottenhuber, Mag. Helene Roselstorfer
In einer Zeit, in der Umweltprobleme, soziale Turbulenzen und zweifelhafte Business-Thematiken zunehmend in den Fokus der öffentlichen Debatte rücken, gewinnt ESG – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung – an zentraler Bedeutung. ESG-Kriterien sind nicht nur Schlagworte in der Geschäftswelt, sondern Schlüsselindikatoren. Sie zeigen, wie Unternehmen ihre Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und dem Planeten wahrnehmen.
ESG steht für Environment, Social und Governance und bezeichnet ein umfassendes Regelwerk zur Bewertung der nachhaltigen und ethischen Praxis von Unternehmen.
Langfristig profitieren Unternehmen von einer guten ESG-Strategie durch verbesserte Marktreputation, Risikominderung und Kosteneinsparungen. ESG-orientierte Unternehmen ziehen eher talentierte Mitarbeitende an, genießen größeres Vertrauen von Investoren und sind tendenziell widerstandsfähiger gegenüber regulatorischen und marktbedingten Veränderungen. Auch wird die Einhaltung von ESG-orientierten Standards zunehmend von der Gesetzgebung eingefordert.
ESG-Berichte informieren über den Umgang mit natürlichen Ressourcen, Arbeitsbedingungen, Unternehmensführung und gesellschaftlichem Engagement. Ab dem Berichtsjahr 2025 gibt es für Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden, 50 Mio. Euro Umsatz und/oder einer Bilanzsumme von 25 Mio. Euro eine gesetzliche Vorschrift zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive).
Das ESG-Screening-Tool von BMD in Kooperation mit dem Terra Institute unterstützt sowohl berichtspflichtige als auch noch nicht berichtspflichtige Unternehmen dabei, diesen Belangen nachzukommen. Es bietet umfassende Analysen und standardisierte Berichte zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien und fördert die Transparenz.
Auch die EU widmet sich mit der Taxonomieverordnung dem Themenbereich ESG. Ziel ist die Gestaltung einer zukunftsfähigen Wirtschaft in Europa, die ökologische Aspekte berücksichtigt. Unternehmen fallen dann unter diese Verordnung, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs von der EU definierten Umweltziele leistet, ohne den anderen entgegenzuwirken. Diese sind:
Auch sind gewisse Mindestanforderungen z.B. in Bezug auf Soziales oder Menschenrechte einzuhalten.
Unternehmen, die unter die Taxonomieverordnung fallen, müssen die Umsatzerlöse, die sie mit Produkten oder Dienstleistungen erzielen, sowie den Anteil ihrer Investitionsausgaben (CAPEX) und den Anteil ihrer Betriebsausgaben (OPEX), die mit Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind und die als ökologisch nachhaltig einzustufen sind, veröffentlichen. Unternehmen, die unter die CSRD-Verpflichtung fallen, müssen die Richtlinien der Taxonomieverordnung für Berichte ebenfalls anwenden.
Das ESG-Screening-Tool von BMD bietet mehrere Vorteile und reduziert den dafür notwendigen Aufwand. Es bietet
„Eine frühzeitige Nutzung des ESG-Screening-Tools ermöglicht es Ihrem Unternehmen, rechtzeitig auf ESG-Herausforderungen zu reagieren und Ihre Nachhaltigkeitsstrategie kontinuierlich zu verbessern. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität Ihres Unternehmens für Stakeholder.“ empfiehlt Karina Kerbl, BMD ESG-Expertin.
Auch sind Sie mit BMD auf gesetzliche Anforderungen und zukünftige Gesetzgebungen optimal vorbereitet, da die BMD Software stets an aktuelle gesetzliche und rechtliche Standards angepasst ist. Bei Bedarf werden neue Anforderungen rasch ins System implementiert und an BMD Kundinnen und Kunden weitergegeben. Sie können sich verlassen, dass Sie so immer auf dem aktuellsten Stand sind und notwendige Standards einhalten. Das spart nicht nur Zeit und Kosten, sondern auch Kopfzerbrechen.
Bereiten Sie sich jetzt auf Nachhaltigkeitsanforderungen vor. Handeln Sie vorausschauend und sparen Sie wertvolle Ressourcen.
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Datum:
01.07.2024
Bereich:
Blog Allgemein Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps
Autor:
Maria Gottenhuber, Mag. Helene Roselstorfer