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AfA: Teil 3 - Vorteile verschiedener Abschreibungsmethoden

30.11.2020 | Blog Allgemein Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps | Helene Roselstorfer

Was Sie über die AfA alles wissen sollten - Teil 3

 

Die Wahl der richtigen Abschreibungsmethode ist nicht zuletzt auch eine strategische Entscheidung und hat Einfluss auf den Erfolg eines Unternehmens. Um die gesetzlichen Möglichkeiten optimal zu nutzen, sollten sich Unternehmer und Unternehmerinnen über die Besonderheiten und Vorteile verschiedener Abschreibungsmethoden im Klaren sein.

 

Wann ist welche AfA anwendbar?

Während in Österreich und Deutschland die lineare Abschreibung als Standardverfahren im Einsatz ist, kommt in Krisenzeiten (z. B. Wirtschaftskrisen, COVID-19) mitunter auch die degressive Abschreibungsmethode zum Tragen. In der Schweiz hingegen wird die degressive Abschreibungsmethode generell bevorzugt verwendet.

 

Ist sowohl die lineare, als auch die degressive Abschreibung gesetzlich zulässig, liegt die Entscheidung über die letztendlich anwendbare Methode beim Unternehmen und wird für jedes Wirtschaftsgut gesondert getroffen. Sie ist in jenem Jahr zu treffen, in dem die AfA zum ersten Mal zu berücksichtigen ist. In den Folgejahren kann jederzeit auf eine lineare Abschreibung gewechselt werden, jedoch ist ein Wechsel umgekehrt nicht möglich.

 

Was ist besser: Lineare oder degressive Abschreibung?

Die Frage, welche Abschreibungsmethode angewendet wird bzw. wann und ob ein Wechsel erfolgen sollte, ist unternehmensstrategisch relevant. Der größte Unterschied – und Vorteil – der degressiven Abschreibung ist die Tatsache, dass der Abschreibungsbetrag aufgrund des festgelegten Prozentsatzes in den ersten Jahren um einiges höher sein kann als bei der linearen Methode.

 

Aus diesem Grund lässt sich in den ersten Jahren nach der Anschaffung ein wesentlich höherer Abschreibungsbetrag von der Steuer absetzen und die Investition in neue Betriebsgüter lohnt sich dadurch bereits zu einem viel früheren Zeitpunkt. Besonders in Zeiten der Krise macht die degressive Abschreibung Investitionen attraktiver und wird so zu einem Mittel der Wirtschaftsförderung.

 

Die meisten Unternehmen entscheiden sich für einen Wechsel von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode in jener Periode, in der die lineare Abschreibung erstmals über dem degressiven Abschreibungsbetrag liegt. Die BMD Business Software ermöglicht es Ihnen, diesen Wechsel sogar zu automatisieren. So wird automatisch von der degressiven auf die lineare Abschreibungsmethode umgestellt, wenn der Abschreibungsbetrag dort höher ist.

 

Welche weiteren Abschreibungen gibt es?

Neben der linearen und der degressiven Abschreibungsmethode gibt es auch noch kombinierte, progressive und leistungsabhängige Modelle, wobei nicht alle davon offiziell vom Gesetzgeber zugelassen sind.

 

Auch ist es möglich, dass der Staat darüber hinaus weitere Sonderregelungen erlässt, um z. B. die Konjunktur anzukurbeln. In Österreich ist aktuell beispielsweise eine beschleunigte Gebäudeabschreibung zulässig, um die Investition in Betriebsgebäude attraktiver zu gestalten. Dies bedeutet, dass beim Erwerb eines neuen oder bestehenden Gebäudes im ersten Jahr der dreifache und im zweiten Jahr der doppelte AfA-Wert abgeschrieben werden darf.

 

Kombinierte Abschreibung

Werden bei einer Abschreibung ein und desselben Gutes unterschiedliche Methoden gemixt, spricht man von einer kombinierten Abschreibung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn man bei einem Vermögensgegenstand im Laufe der Zeit von der degressiven auf eine lineare Abschreibung wechselt.

 

Progressive Abschreibung

Darüber hinaus gibt es auch die progressive Abschreibung, welche eine umgekehrte Variante der degressiven Abschreibung darstellt. Sie führt zu jährlich steigenden Abschreibungsbeträgen, da eine anfangs geringe Abnutzung des Wirtschaftsgutes vorausgesetzt wird, die sich kontinuierlich steigert.
Steuerrechtlich ist diese Methode nicht zugelassen und wurde nur in Ausnahmefällen angewendet, wie z. B. bei Anlagen, die sukzessive hochgefahren werden. Dies kann bei Kraftwerken sowie anderen Versorgungs- oder Verkehrsbetrieben der Fall sein und mitunter auch bei Anbaubetrieben in der Land- und Forstwirtschaft.

 

Leistungsabhängige (oder leistungsbezogene) Abschreibung

Für unternehmerische Vermögensgegenstände, deren jährliche Leistung bzw. Nutzung messbar oder nachweisbar ist, kann in bestimmten Fällen auch eine leistungsbezogene oder leistungsabhängige Abschreibung genutzt werden. In Deutschland ist diese Abschreibungsmethode zulässig und findet sich mitunter bei Firmenfahrzeugen oder bei Maschinen. Der Abschreibungsbetrag wird in diesem Fall über die anteilige Leistung des Wirtschaftsgutes im Vergleich zur Gesamtleistung errechnet und abgeschrieben.

 

Die leistungsbezogene oder leistungsabhängige Abschreibung gibt also Aufschluss über die reale Abnutzung eines Wirtschaftsgutes, die je nach Nutzung stärker oder schwächer ausfällt. Für diese Art der Abschreibung muss man deshalb nicht nur den Anschaffungswert sowie die zu erwartende Nutzungsdauer, sondern auch die Gesamtleistung der Maschine kennen.

 

Ganz egal wie Ihre unternehmerischen Strategien zur AfA ausfallen: Mit BMD können Sie sich darauf verlassen, dass Sie zu jedem Zeitpunkt rechtlich und steuertechnisch richtig abgesichert sind.

 

Mehr zu den Basics der AfA...
Mehr zur linearen und degressiven Abschreibung...


Das Wichtigste zusammengefasst...

 

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Datum:

30.11.2020


Bereich:

Blog Allgemein Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps


Autor:

Helene Roselstorfer



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