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AfA: Teil 2 - Lineare und degressive Abschreibung

09.11.2020 | Blog Allgemein Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps | Helene Roselstorfer

Was Sie über die AfA alles wissen sollten - Teil 2

 

Mit der AfA bestens vertraut: Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sowohl die lineare als auch die degressive Abschreibung kennen, da letztere wesentliche Vorteile bieten kann und insbesondere in Krisenzeiten (z. B. Finanzkrisen, COVID-19) – vermehrt Anwendung findet.


Lineare Abschreibung

In Österreich und Deutschland gilt normalerweise eine lineare Abschreibung, die sich in diesen beiden Ländern mittlerweile zum Standardverfahren entwickelt hat. Bei der linearen Abschreibung werden die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer eines Gutes aufgeteilt. Hier geht man davon aus, dass sich ein Vermögensgegenstand kontinuierlich über die Jahre abnutzt und gleichmäßig an Wert verliert. Um die lineare Abschreibung zu ermitteln, sind nur der Anschaffungswert und die Nutzungsdauer notwendig, wohingegen der Restwert oder Buchwert bei dieser Abschreibungsmethode keine Rolle spielt.
 

Beispiel für eine lineare Abschreibung
Eine Produktionsmaschine, die in ihrer Anschaffung EUR 60.000 kostet und 5 Jahre genutzt werden soll, wird demnach in jedem Jahr um EUR 12.000 abgeschrieben:

 

PeriodeAbschreibungRestwert bzw. Buchwert
0060.000
112.00048.000
212.00036.000
312.00024.000
412.00012.000
512.0000

Wird die Maschine nach Ende der Abschreibungsperiode weiter im Betrieb genutzt, verbleibt ein Buchwert von 1 Euro als Erinnerungswert in der Bilanz. Man spricht in diesem Zusammenhang auch oft vom „Erinnerungseuro“ bzw. in der Schweiz vom „Pro-Memoria-Franken“. Dieser wird erst bei Ausscheiden der Maschine aus dem Unternehmen ausgebucht.
 

Für den Beginn der Abschreibung ist meist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Wirtschaftsgutes entscheidend. In Österreich unterscheidet man, ob die Inbetriebnahme im ersten oder im zweiten Halbjahr erfolgt. Wird ein Vermögensgegenstand nicht länger als sechs Monate im ersten Jahr verwendet, so wird für diese Periode nur die Hälfte des AfA-Jahresbetrages abgeschrieben. Man spricht in diesem Fall von einer Halbjahresabschreibung. In Deutschland hingegen kommt stattdessen eine zeitanteilige Abschreibung zum Tragen, die sich auf Grundlage der zwölf Monate berechnet. Ging ein Wirtschaftsgut z. B. im März in das Unternehmen ein, erfolgt im ersten Jahr eine Abschreibung für zehn Monate.

 

Degressive Abschreibung

Bei der degressiven Abschreibung wird ein fester Prozentsatz vom Buchwert des Vorjahres abgezogen. Aus diesem Grund vermindert sich der abschreibbare Betrag jährlich, da auch der Restwert entsprechend geringer wird. Sofern die degressive Abschreibung eine Gültigkeit hat, setzt der Staat in der Regel entweder einen fixen Prozentsatz oder zumindest einen Höchstprozentsatz dafür fest.
 

Beispiel für eine degressive Abschreibung:
Die Produktionsmaschine zum Anschaffungswert von EUR 60.000 wird mit einem Prozentsatz von 25 % abgeschrieben:

 

PeriodeAbschreibungRestwert bzw. Buchwert
0060.000
115.000 (= 60.000 x 25%)45.000
211.250 (= 45.000 x 25%)33.750
38438 (= 33.750 x 25%)25.312,50
46.328,13 (25.312,50 x 25%)18.984,37
54.746,09 (= 18.984,37 x 25%)14.238,28

 

Aufgrund der Tatsache, dass die degressive Abschreibung auf einem Prozentsatz fußt, kann der Restbuchwert niemals Null betragen. Da jedes Wirtschaftsgut aber eine begrenzte Nutzungsdauer hat, ist es üblich, den Restbuchwert im letzten Jahr der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer als Gesamtbetrag abzuschreiben.
 

In der Schweiz ist die degressive Abschreibung meist der Standard, wobei es kantonale Abweichungen geben kann und auch die lineare Abschreibung in Gebrauch ist. In Österreich und Deutschland kommt die degressive Abschreibung hingegen seltener zum Einsatz – oftmals ist dies in Krisenzeiten der Fall. Die BMD Anlagenbuchhaltungssoftware unterstützt sowohl degressive als auch lineare und kombinierte Abschreibungsmodelle. Sie sind so gesetzlich immer auf dem aktuellsten Stand, was Ihnen zusätzliche Sicherheit gibt.


Mehr zu den Basics der AfA…

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Das Bild zeigt zwei BMD-Mitarbeiter, die sich vor einem Whiteboard über das Thema Abschreibung unterhalten. [Foto © BMD, Gabor BOTA]

Datum:

09.11.2020


Bereich:

Blog Allgemein Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps


Autor:

Helene Roselstorfer



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