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AfA: Teil 1 - Die wichtigsten Fakten zur Abschreibung

30.10.2020 | Blog Allgemein Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps | Helene Roselstorfer

Was Sie über die AfA alles wissen sollten: Teil 1

Abschreibungen reduzieren als Aufwendungen in der GuV den Gewinn eines Unternehmens und sind bares Geld wert. Denn weniger Gewinn bedeutet gleichzeitig weniger Steuern, die man an das Finanzamt abzuführen hat. Deshalb sollten Wirtschaftstreibende ihre steuerlichen Vorteile kennen, um sie optimal ausschöpfen zu können.


Was ist eine Abschreibung?

Die meisten Anlagegüter eines Unternehmens – wie z. B. Produktionsmaschinen, Büroausstattungen und -einrichtungen, Fuhrparks oder Gebäude – verlieren im Laufe der Zeit an Wert, da sie sich abnutzen. Auch im Umlaufvermögen gibt es Elemente, deren Wert sich mindert, da entweder der Marktpreis sinkt oder bestimmte Güter wie Fertig- oder Teilfertigwaren über die Jahre veralten. Ähnliches kann für gewisse immaterielle Güter gelten – z. B. für Patente, Baupläne, Software, Lizenzen und auch unter Umständen für Firmenbeteiligungen.

Aufgrund dieser Wertminderungen verringert sich das Vermögen eines Unternehmens. Die buchhalterische Erfassung solcher Wertverluste nennt man Abschreibung – auch Absetzung für Abnutzung oder kurz AfA genannt. Ihre Rahmenbedingungen sind in der Regel in den Einkommenssteuergesetzen der Länder definiert.


Wie funktioniert eine Abschreibung und was sind die Voraussetzungen?

Bei der Abschreibung erfolgt eine betriebswirtschaftliche Verteilung der Wertminderungen auf mehrere Jahre. Dabei sind Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode für Unternehmen meist nicht frei wählbar, sondern werden stark durch den Gesetzgeber definiert.

Trotz der konkreten, gesetzlichen Vorgaben können Unternehmer und Selbstständige profitieren, wenn sie sich Gedanken über die Abschreibung machen. Denn sinnvoll und richtig abzuschreiben bedeutet nicht nur weniger Steuern zu zahlen, sondern hat auch Einfluss auf strategische Entscheidungen, wie z. B. wann und ob größere Investitionen für ein Unternehmen sinnvoll bzw. bewältigbar sind.

In Österreich ist die Nutzungsdauer für die AfA durch Schätzung bzw. anhand von Erfahrungswerten zu ermitteln, während z. B. in Deutschland amtliche AfA-Tabellen vorliegen. Ausgangspunkt für die Abschreibung sind in der Regel die Anschaffungskosten. Diese beinhalten neben den Herstellungskosten auch die Kosten für Transport, Installation, Montage oder Provisionen, die mit der Verfügbarmachung des Vermögensgegenstands im Unternehmen in Verbindung stehen.

Die Nutzung einer spezialisierten Softwarelösung wie der BMD Business Software vereinfacht, erleichtert und automatisiert zahlreiche Prozesse, die mit der AfA in Verbindung stehen. Darüber hinaus hält sie dank regelmäßiger Updates alle gesetzlichen Regelungen ein, die zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem bestimmten Land gültig sind.


Welche Abschreibungen gibt es?

Grundsätzlich unterscheidet man zunächst zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen. Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern ist der Wertverlust in der Regel vorhersehbar oder planmäßig, wie z. B. bei einer Abnutzung durch Gebrauch oder bei witterungsbedingten Wertminderungen. In diesem Fall spricht man von einer planmäßigen Abschreibung, für die normalerweise ein Abschreibungsplan erstellt wird.

Tritt ein unvorhersehbarer Wertverlust auf, beispielsweise aufgrund von Naturkatastrophen, Unfällen, nicht kalkulierbaren Problemen oder versteckten Mängeln, handelt es sich um eine außerplanmäßige Wertminderung, die demzufolge auch eine außerplanmäßige Abschreibung erfordert. Der nun verminderte Wert des Wirtschaftsgutes dient in so einem Fall als neue Basis für die Berechnung der weiteren Abschreibungsbeträge.

Darüber hinaus gibt es verschiedene Arten von Abschreibungsmethoden, wobei nicht alle vom Gesetzgeber offiziell zugelassen sind. Man unterscheidet in der Regel zwischen der linearen und der progressiven Abschreibungsmethode und es gibt darüber hinaus noch kombinierte, degressive und leistungsbezogene Abschreibungsmodelle. Auch kommen mitunter weitere Sonderregelungen zum Tragen.

Bei der Wahl der Abschreibungsmethode bietet eine Lösung wie die BMD Anlagenbuchhaltungssoftware viele Vorteile. Denn die Einstellungen für die jeweils anzuwendende AfA müssen nur ein einziges Mal im System hinterlegt werden. Danach erledigt das Programm alle Prozesse rund um die Abschreibung automatisch und Sie müssen diese nicht selbstständig berechnen bzw. eintragen. Mit BMD haben Sie die AfA so immer im Griff und bewahren den Überblick. Dies ist nicht zuletzt auch in Zeiten, in denen verschiedene Abschreibungsmethoden im Gebrauch sind (z. B. während COVID-19 oder Wirtschaftskrisen) besonders hilfreich.

 

Mehr zur linearen und degressiven Abschreibung...

Mehr zu den Vorteilen unterscheidlicher Abschreibungsmethoden...

 

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Das Bild zeigt zwei BMD-Mitarbeiter, die sich vor einem Whiteboard über das Thema Abschreibung unterhalten. [Foto © BMD, Gabor BOTA]

Datum:

30.10.2020


Bereich:

Blog Allgemein Fachberichte/Softwareinfo/Praxistipps


Autor:

Helene Roselstorfer



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