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Fördermöglichkeiten

Weiterbildung ist förderungswert - unter gewissen Voraussetzungen auch für Sie!

Verschiedene Stellen bieten Unterstützungen für Weiterbildungsmaßnahmen und spezifische Gruppen an. Die Höhe der Förderung hängt von Faktoren wie z.B. Alter, Ausbildung und Einkommen ab.



Mögliche Förderungen für BMD Seminare
Verschiedene Stellen bieten finanzielle Unterstützungen für Weiterbildungsmaßnahmen an. Förderanträge sind vom Seminarteilnehmer vor einer Anmeldung persönlich bei einer von ihm selbst gewählten Förderstelle einzureichen. Die BMD Akademie unterstützt den Seminarteilnehmer gerne mit Seminar-Bestätigungen und Informationen, kann etwaige Förderungen aber leider nicht garantieren und auch kein Förderinstitut hervorheben. 



Weiterbildung ist steuerlich absetzbar

Aufwendungen für Weiterbildungsmaßnahmen sind als Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder eine umfassende Umschulung darstellen.
Folgende Kosten sind im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung absetzbar:

  • eigentliche Kurskosten (Kursbeitrag)
  • Kosten für Unterlagen, Fachliteratur 
  • Kosten für „Arbeitsmittel“ (z.B. anteilige PC-Kosten) 
  • zusätzliche Fahrtkosten 
  • allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohn-/Arbeitsort stattfindet) 
  • Nächtigungskosten

Die Kosten sind in jenem Jahr abzusetzen, in dem sie geleistet werden. Beachten Sie, dass die im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragten Bildungsaufwendungen um die steuerfreien Förderungsmittel zu kürzen sind. Beantragen Sie daher nur den Differenzbetrag! Alles, was Sie beim Finanzamt geltend machen können, erfahren Sie beim Bundesministerium für Finanzen.



Förderungsantrag: Bitte beachten!

  • Vor der Anmeldung zum Seminar müssen Förderungen von Ihnen persönlich bei der gewählten Förderstelle (z.B. AMS, WAFF etc.) beantragt werden
  • Die förderungswürdige Anzahl von Seminareinheiten umfasst meist 16 Einheiten.
  • Wir stellen Ihnen gerne alle notwendigen Bestätigungen aus, können aber nicht für die Bewilligung der Förderung garantieren.
  • Die Bewilligung der Förderung liegt ausschließlich auf Seiten der von Ihnen gewählten Förderstelle und ist bitte von Ihnen persönlich abzuwickeln.




Mögliche Stellen finden Sie z.B. hier:




Bitte beachten Sie: Trotz sorgfältiger Recherche und laufender Aktualisierung kann keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Inhalte übernommen werden. Durch die Auflistung entsteht keinerlei Rechtsanspruch auf diese Förderungen.

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