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<meta name="GENERATOR" content="MSHTML 11.00.10570.1001"><title>Lohnarten: Steuerfreie Mitarbeiterprmie 2026 gem  124 b Z 478 lit. f EStG</title></head>
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<h3>Lohnarten: Steuerfreie Mitarbeiterprmie 2026 gem  124 b Z 478 lit. f EStG</h3>
<div>Ab diesem WebUpdate wurde die Ausprgung " 124b Z 478 (Mitarbeiterprmie)" fr den Zeitraum Juli bis Dezember 2026 verfgbar gemacht. Zu beachten ist, dass laut  124b Z 478 lit. f EStG eine zeitliche Begrenzung auf die Monate Juli bis Dezember 2026 vorgesehen ist. Deshalb wurde eine Prfung in der Abrechnungskontrolle geschaffen, um zu prfen, ob eine Lohnart mit dieser Pflichtigkeit unerlaubterweise in einem Monat vor Monat 7 im Jahr 2026 abgerechnet wurde. In diesem Fall wird der Hinweis "Monat M: Auszahlung einer Mitarbeiterprmie  124b Z 478 EStG ist erst ab 7/2026 zulssig" in der Abrechnungskontrolle angezeigt. </div><div><br></div><div>Weiterhin gilt die gesetzliche Rahmenregelung, dass die steuerfreie Mitarbeitergewinnbeteiligung gem  3 Abs. 1 Z 35 EStG und die steuerfreie Mitarbeiterprmie gem  124b Z 478 EStG in Summe nicht mehr als  3000 pro Jahr berschreiten drfen. Auch dies wird in der Abrechnungskontrolle geprft. </div><div><br></div><div>Mit der Jahresumstellung auf das Jahr 2027 wird die Ausprgung der Lohnart auf "undefiniert" gendert, da vorerst nur die Regelung bis Ende 2026 vorliegt. </div><div><br>Fr die Steuerfreiheit der Mitarbeiterprmien 2026 ist&nbsp;es&nbsp;erforderlich, dass die Zahlung auf einer lohngestaltenden Vorschrift beruht. Diese sind im Wesentlichen:<br></div><ul><li>Kollektivvertrag<br></li><li>Betriebsvereinbarung aufgrund einer kollektivvertraglichen Ermchtigung<br></li><li>Betriebsvereinbarung mit der Gewerkschaft<br></li><li>Falls kein Betriebsrat besteht, ist von einer Verpflichtung zur Zahlung der Mitarbeiterprmie des Arbeitgebers auszugehen, wenn eine vertragliche Vereinbarung fr alle Dienstnehmer vorliegt.&nbsp;<br><br></li></ul>


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