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<meta name="GENERATOR" content="MSHTML 11.00.10570.1001"><title>Sozialplan in Raten</title></head>
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<h3>Sozialplan in Raten</h3>
<div>Ab 2026 kann ein Sozialplan auch in Raten abgerechnet werden. </div><div><br>Dem Dienstnehmer wird ein Sozialplan in&nbsp;Teilzahlungen ausbezahlt.&nbsp;Fr die korrekte Ermittlung der Lohnsteuer muss das Gesamtbrutto des Sozialplans bekannt sein. </div><div><br></div><div>Bei einer Lohnart mit der Lohnsteuerpflichtigkeit " 67 Abs. 8 lit. f (Sozialplne)" im Feld "Lohnsteuer (gem. EStG)" ist es mglich, bei Eingabe der Lohnart in der Bruttoerfassung oder als Terminlohnart im Feld "Zusatzbetrag" das Gesamtbrutto des Sozialplans zu hinterlegen. Im Feld "Betrag" wird die monatliche Teilzahlung hinterlegt. </div><div><br></div><div>Ist im Zusatzbetrag ein Wert angegeben, dann wird anhand dieses Wertes die gesamte Lohnsteuer gem  67 Abs. 8 lit f EStG ermittelt und im aktuellen Monat der aliquote Anteil zur ausbezahlten Teilzahlung angesetzt. SV und Werbungskosten knnen bei dieser Variante zur Ermittlung der Lohnsteuer nicht bercksichtigt werden. Bei der anschlieenden Ermittlung der dazugehrigen Bemessungsgrundlage werden sie sehr wohl einbezogen. Die Bemessungsgrundlage wird gesondert aliquot zum Gesamtbrutto ermittelt.<br></div><div><br></div><div>Falls es zwei Sozialplan-Lohnarten mit unterschiedlicher Auslandsttigkeit gibt (z. B. Inland + DBA), dann wird die Obergrenze aliquot aufgeteilt. Auch die Sozialversicherung&nbsp;wird aliquot aufgeteilt.</div><div><br></div>


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