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<meta name="GENERATOR" content="MSHTML 11.00.10570.1001"><title>mBGM mit erhhtem Wohnbaufrderungsbeitrag in Wien und neuem Tarifsystem</title></head>
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<h3>mBGM mit erhhtem Wohnbaufrderungsbeitrag in Wien und neuem Tarifsystem</h3>
<div>Der Wohnbaufrderungsbeitrag in Wien wurde bekanntlich ab Jnner 2026 erhht. Dies wird in der Abrechnung bereits seit dem WebUpdate 28.45.24 bercksichtigt. Allerdings konnte bislang der erhhte Wohnbaufrderungsbeitrag in Wien nicht auf der mBGM gemeldet werden. Nun steht das neue Tarifsystem fr 2026&nbsp;zur Verfgung, mit dem der erhhte WF-Zuschlag in Wien auf der mBGM gemeldet werden kann. Beim Einspielen des WebUpdates werden die Tarifgruppen in allen Datenbestnden ab 2026 aktualisiert.</div><div><br></div><div>Abhngig davon, wie weit die Jnner-Abrechnung bereits fortgeschritten ist, werden&nbsp;zwei unterschiedliche Vorgehensweisen empfohlen:<br></div><ul><li>Falls die Lohnsets noch nicht an die Dienstnehmer bermittelt worden sind und die berweisung an die Dienstnehmer noch nicht erfolgt ist, sollte die Erhhung des WF in Wien in der Jnner-Abrechnung erfolgen. Fhren Sie in der Bruttoerfassung ber den Menpunkt "Funktionen" &gt; "Divers" &gt; "Scheinaufrollung" die beiden Funktionen "Scheinaufrollung Firma (ohne Austritte)" und "Scheinaufrollung Firma (nur Austritte)" durch. Mit der nchsten Abrechnung wird der erhhte WF bei in Wien versicherten Dienstnehmern bercksichtigt. Erstellen und versenden Sie wie gewohnt die mBGMs.<br><br></li><li>Falls bereits Lohnsets an die Dienstnehmer bermittelt worden sind oder die berweisung an die Dienstnehmer erfolgt ist, sollte die Korrektur einfachheitshalber im Zuge der Februar-Abrechnung erfolgen. In diesem Fall wurde der Jnner bereits mit einem Betrag in der Systemlohnart 9998 "Differenz mBGM/Abrechnung" abgerechnet. Man sieht diese Lohnart im Programm "Lohnkonten ansehen" oder im Programm "Abrechnungen ansehen". Im Zuge der Februar-Abrechnung sind in der Bruttoerfassung ber den Menpunkt "Funktionen" &gt; "Divers" &gt; "Scheinaufrollung" die beiden Funktionen "Scheinaufrollung Firma (ohne Austritte)" und "Scheinaufrollung Firma (nur Austritte)" durchzufhren. Dadurch wird die Differenz ausgeglichen. Erstellen Sie auf gewohnte Weise die mBGMs. Dabei werden automatisch, sofern notwendig, Storno-mBGMs und die korrekten mBGMs unter Bercksichtigung des erhhten Prozentsatzes erstellt.</li></ul><div>Fr BVA-Versicherte wurde die mBGM ab 2026 ab dem WebUpdate 28.45.24 bereits mit dem erhhten Prozentsatz erstellt und gemeldet. </div><div><br></div><div>Eine bersteuerung dieser Logik ist ber das Feld "Neue Gesetzesregelung anwenden ab" im Programm "Lohnfirma" bis lngstens&nbsp;Mai&nbsp;2026&nbsp;mglich. </div><div><br></div><div>In der Abrechnungskontrolle erscheint ab diesem WebUpdate die folgende Meldung, solange die Differenz in der Systemlohnart 9998 "Differenz mBGM/Abrechnung" besteht:</div><div><br></div><div>"ACHTUNG: Es bestehen Dienstverhltnisse mit Abrechnungen, bei denen aufgrund der WF-Anpassung fr Wien ab 2026 Unterschiede zwischen der Abrechnung und der mBGM auftreten. Fhren Sie in der Bruttoerfassung unter Funktionen&nbsp;&gt; Divers beide Varianten fr 'Scheinaufrollung Firma' durch."</div><div><br></div>










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