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<meta name="GENERATOR" content="MSHTML 11.00.10570.1001"><title>2026:  68 (2) EStG 15 berstunden max.  170</title></head>
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<h3>2026:  68 (2) EStG 15 berstunden max.  170</h3>
<div>Ab 2026 werden nun 15 berstundenzuschlge frei nach  68 (2) bis maximal  170 Euro gerechnet. Aufgrund dieser neuen sehr kurzfristigen Regelung wurden folgende Programmnderungen durchgefhrt: </div><ul><li>Die Gesetzeswerte fr die Anzahl der berstunden (15)&nbsp;als auch den Betrag ( 170) wurden gendert.<br><br></li><li>Die Abrechnung wurde entsprechend angepasst, sodass diese Gesetzeswerte bercksichtigt werden.<br><br></li><li>Im Programm "Dienstnehmer" knnen die neuen Gesetzeswerte mittels eines Eintrags im Feld "Abrechnungsmethode" am Reiter "Divers" bersteuert werden. Es handelt sich um ein Monatsfeld und es ist in der Listansicht der Dienstnehmer mit der Funktion "Spalte bearbeiten" bearbeitbar. Mit der Endverspeicherung wird das Feld jeweils fr den folgenden Abrechnungsmonat auf die Ausprgung "-" gesetzt.&nbsp;Folgende Ausprgungen stehen zur Verfgung:<br><ul><li>"-":&nbsp; Standard laut Gesetzeswerten<br></li><li>"Gesetzeswerte  68 (2) von 2025 verwenden": Es werden die Gesetzeswerte des Jahres 2025 herangezogen (18 Stunden /  200).<br></li><li>"Gesetzeswerte  68 (2) (max. 10 Std/120 Euro) verwenden": Es werden zuvor fr das Jahr 2026 geltende Werte herangezogen&nbsp;(10 Stunden /  120). Diese Ausprgung ist mglicherweise zur Nacherfassung relevant, falls mit diesen Gesetzeswerten ursprnglich abgerechnet worden ist. <br><br></li></ul></li><li>Bei der Jahresumstellung des Jahres 2025 auf 2026 wird die Prfung der Lohnart 3720 bezglich des Feiertagsentgelts wieder entfernt. Nach derzeitiger Ansicht der Finanzverwaltung darf der  68 (1) EStG angewandt werden. </li></ul><div><br></div><div><strong>Wichtiger Hinweis</strong></div><div>Ist der Monat 1/2026 bereits mit den alten Werten (10 Stunden /  120) abgerechnet worden, fallen unter Umstnden umfangreiche manuelle Nacharbeiten an. </div><ul><li>Das Feld "Abrechnungsmethode" muss in allen betroffenen Monaten aufgerollt werden. <br><br></li><li>Die erfasste Menge ist ggf. zu korrigieren, falls eine manuelle Splittung nach Stunden erfolgt ist. Dies ist insbesondere bei Verwendung der Lohnartenschablone 2999 der Fall, knnte aber auch durch einen Import aus einem Fremdzeiterfassungsprogramm entstanden sein. <br><br></li><li>Die Schnittlohnarten, die bei Nichtleistungszeiten abgerechnet werden, mssen ab Jnner bis zum Aufrollungsmonat neu bewertet werden. Voraussetzung dafr ist, dass der Parameter "Autom. Bewertung Schnittlohnarten" in der Bruttoerfassung auf "Ja" steht. Ist dies der Fall, sind die NLZ-Schnittlohnarten manuell anzupassen.<br></li></ul><div>Bitte beachten Sie, dass beim Vorupdate noch von einem Gesetzeswert von 10 Stunden und  120 ausgegangen wurde. Sollten Sie die Funktion "Vorjahres-Schnittbasis  68 (2) fr 2026 anpassen" bereits ausgefhrt haben, dann fhren Sie diese nach Einspielen dieses WebUpdates bitte noch einmal aus, sodass die Schnittbasiswerte korrekt fr 2026 angepasst werden.</div><div><br></div>


















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