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<meta name="GENERATOR" content="MSHTML 11.00.10570.1001"><title>2026: Zuschlag zum Wohnbaufrderungsbeitrag in Wien</title></head>
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<h3>2026: Zuschlag zum Wohnbaufrderungsbeitrag in Wien</h3><div>Ab 2026 wird fr Wien 0.75% WF fr Dienstnehmer und Dienstgeber gleichermaen verrechnet.&nbsp;<br><br><strong>BVA:</strong><br>ber DN-Stamm WF-pflichtig stellbar. Es gibt einen eigenen Gesetzwert. <br>mBGM: WF wird in einer eigenen Position abgerechnet. (Somit einmalige Runden vom WF-Beitrag)<br>Neufg: eigener Abschlag fr den gesamten WF-Beitrag <br><br>==&gt; grundstzlich ist das wie gehabt, nur das der Prozentsatz sich in Wien erhht.<br>mBGM fr BVA wird mit 0.75% gemeldet, auer es wird mittels Firmenstamm bersteuert<br><br><strong>ASVG/VAEB:</strong><br>ber Tarifgruppe ist WF-Pflichtkeit definiert (dh, wenn WF-Prozentsatz grer 0).<br>Wenn es sich um Wien handelt, dann muss zustzlich ein Zuschlag von 0.25% auf einer eigenen Position abgerechnet werden, welche gesondert zu runden ist. Diese ist in der Tarifgruppe nicht vorhanden.<br><br>Neufg: Hier gibt es einen gesonderten Abschlag fr den Zuschlag <br><br>Alle Varianten, wo WF vorhanden ist oder nicht vorhanden sein darf, muss getestet werden. <br>Beispiele: Unbezahlter Urlaub, SV-Sonderzahlung, DG bernimmt DN-Anteil mit und ohne KU/WF, ...<br>alle Beispiele sollten mit Wien und "nicht Wien" getestet werden.<br></div><div><br><strong>Allgemein:</strong><br>WF fr UEL-Folgemonate fr Jahre grer/gleich 2026 mssen auf den neuen Gesetzwert reagieren. Welche Rundungslogik verwendet werden muss, hngt vom Feld Versicherung ab.<br><br>Die bersteuerung im Firmenstamm fr das Jahr 2026 gilt weiterhin.<br><br></div>
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