Allgemeine Geschäftsbedingungen der BMD Systemhaus GesmbH
BMD SYSTEMHAUS GesmbH
Sierninger Straße 190
A-4400 Steyr
(AT) +43 (0)50 883
(International) 0043 7252 883
bmd@bmd.at
basierend auf den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der WKO
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, insbesondere für den Verkauf und die Lieferungen von Hardware und Software sowie für Dienst- und Schulungsleistungen, welche die BMD SYSTEMHAUS GesmbH (nachfolgend „BMD“) gegenüber einem Kunden (nachfolgend „Kunde“) erbringt (nachfolgend „Verträge“). BMD erklärt ausdrücklich, nur unter Zugrundelegung dieser AGB Leistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Alle Schulungsleistungen beziehen sich nur auf die von BMD gelieferte oder sonst zur Verfügung gestellte Hard- und Software und deren Anwendung. Keinesfalls berät BMD zu darüberhinausgehenden Fragen, insbesondere nicht zu fachlichen Fragen der Buchhaltung, Bilanzierung, Lohnverrechnung, Budgetierung, Personalplanung sowie steuer-, arbeits- und sozialrechtlichen Themen. Der Kunde ist für die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
1.2 Gegenstand eines Vertrages zwischen BMD und dem Kunden kann insbesondere sein:
- Verkauf und Lieferung von Hardware
- Lizenzierung von BMD Software (Standardsoftware)
- Erstellung und Inbetriebnahme von BMD Individualsoftware
- Lizenzierung/Lieferung von Drittsoftware
- Wartungs- und Serviceleistungen in Zusammenhang mit BMD Software (Standardsoftware)
- Schulungsdienstleistungen
- BMD Cloud
- Abhalten und Veranstalten von Seminaren, Webinaren, Workshops und Ähnlichem
Alle Leistungen, Angebote und Abschlüsse von Verträgen von BMD erfolgen ausschließlich auf Basis dieser AGB in der jeweils aktuellen Fassung. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge zwischen BMD und dem Kunden und für alle weiteren Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem abgeschlossenen Vertrag zu erbringen sind, ohne dass BMD in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.
1.3 Der Kunde kann die AGB im Internet unter www.bmd.com/at/agb einsehen, ausdrucken und downloaden.
1.4 Diese AGB gelten nicht für Geschäftsbeziehungen von BMD mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes. BMD richtet das Angebot seiner Produkte und Dienstleistungen ausdrücklich nicht auf Verbraucher aus.
1.5 Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch bei Kenntnis durch BMD nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von BMD schriftlich zugestimmt.
1.6 Weicht der mit dem Kunden geschlossene Vertrag von diesen AGB ab, gehen die Bestimmungen des Vertrages in diesen jeweiligen Punkten den AGB vor, im Übrigen ergänzen die AGB die jeweiligen Verträge.
1.7 BMD behält sich das Recht zur jederzeitigen Änderung dieser AGB vor. BMD wird den Kunden über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten AGB an die zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Die geänderten AGB werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten mittels E-Mail zugesendet. Widerspricht der Kunde der Geltung der geänderten AGB nicht innerhalb von vier Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen. Der Kunde wird in der E-Mail, die die geänderten AGB enthält, auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Frist von vier Wochen gesondert hingewiesen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Angebote und Kostenvoranschläge von BMD sind bis zum Vertragsabschluss mit dem Kunden stets freibleibend und unverbindlich.
2.2 Mit einer Bestellung bei BMD erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot.
2.3 Ein Vertrag zwischen dem Kunden und BMD kommt zustande, wenn BMD nach Zugang von Bestellung, Auftrag oder Angebot des Kunden eine schriftliche Bestätigung oder eine Lieferung an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene Anschrift abgesandt, oder mit der tatsächlichen Leistungserbringung begonnen hat.
3. VERTRAGSGEGENSTAND/LEISTUNGSUMFANG
3.1 Allgemeines
3.1.1 Vertragsgegenstand ist das jeweilige Kauf-, Miet-, Leasing- oder sonstige Rechtsgeschäft und/oder die Erbringung der jeweiligen Dienstleistung und/oder die Bereitstellung des jeweiligen Services durch BMD. Die Ausarbeitung der Leistungsbeschreibung und des Leistungsverzeichnisses erfolgt anhand des qualitativen und quantitativen Leistungsbedarfs des Kunden, dessen Art und Umfang – falls dies Auftragsgegenstand ist – von BMD entgeltlich anhand der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen (insbesondere Unterlagen und Testdaten) ermittelt wird.
3.1.2 Die Art und der Umfang der von BMD zu erbringenden Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des im Einzelfall geschlossenen Vertrages. Machen neue Anforderungen des Kunden (insbesondere Change Requests) eine Änderung des Leistungsumfanges erforderlich, ist BMD berechtigt, ein neues oder geändertes Angebot zu unterbreiten.
3.1.3 Die Auswahl des Mitarbeiters oder Dienstleisters, der eine Leistung gegenüber dem Kunden erbringt, erfolgt durch BMD. BMD ist berechtigt, eingesetzte Personen jederzeit durch andere qualifizierte Personen zu ersetzen. BMD ist jederzeit berechtigt, die Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
3.1.4 BMD behält sich vor, die mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Leistungen zu ändern oder Verbesserungen vorzunehmen, soweit eine solche Änderung oder Verbesserung verkehrsüblich oder aufgrund rechtlicher oder faktischer Erfordernisse notwendig oder unter Berücksichtigung der Interessen von BMD für den Kunden zumutbar ist.
3.1.5 Erbringt BMD kostenlose oder über den vereinbarten Vertragsinhalt hinausgehende freiwillige Leistungen, so können diese von BMD ohne Vorankündigung jederzeit eingestellt werden.
3.1.6 Sofern BMD im Rahmen der Erfüllung von Verträgen Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte an Arbeitsergebnissen erwirbt, räumt BMD dem Kunden eine einfache, nicht übertragbare und nicht ausschließliche Werknutzungsbewilligung ein, die Arbeitsergebnisse nach vollständiger Bezahlung in seinem Betrieb zu nutzen. Aus dem Vertrag kann sich eine zeitliche Befristung dieser Werknutzungsbewilligung ergeben. Alle sonstigen Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bei BMD. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse durch Dritte nutzen zu lassen, Unterlizenzen zu erteilen oder die Arbeitsergebnisse zu verändern oder weiterzuentwickeln. Durch die Mitwirkung des Kunden an der Leistungserbringung erwirbt der Kunde keine über die vertragliche Regelung hinausgehenden Rechte an Arbeitsergebnissen.
3.1.7 Leistungen von BMD, die der Kunde über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinaus in Anspruch nimmt, werden nach tatsächlichem Aufwand durch BMD verrechnet.
3.1.8 Schulungs- und Serviceleistungen werden durch geschulte MitarbeiterInnen erbracht. Die von BMD eingerichtete Chatbot-Kommunikation (derzeit „BMD Fox“) stellt eine allgemeine Information und Kommunikation dar. Die bereitgestellten Antworten sind automatisiert generiert, stellen keine rechtsverbindlichen Erklärungen dar und ersetzen keine Leistung von BMD MitarbeiterInnen.
3.2 Besondere Bestimmungen zu fremder Software (Drittsoftware)
3.2.1 Bezieht der Kunde von BMD lizenzierte Software Dritter, ist er bei Nutzung dieser Software verpflichtet, die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen der Software (Nutzungsbestimmungen) einzuhalten. Mit der Bestellung von lizenzierter Drittsoftware bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfangs und der Lizenzbestimmungen dieser Software.
3.2.2 Die Lieferung von Drittsoftware erfolgt zu den im Einzelfall festgelegten Bedingungen. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung wird dem Kunden lediglich eine unbefristete, nicht exklusive, unübertragbare Nutzungsbewilligung eingeräumt. Nutzungsrechte an Drittsoftware, die gegen Bezahlung eines regelmäßigen Entgelts zur Nutzung eingeräumt werden, fallen jedenfalls mit Beendigung des entsprechenden Vertrages, aber auch in Fällen des Verzugs mit der Entgeltzahlung trotz schriftlicher Nachfristsetzung an BMD oder dritte Lizenzgeber zurück.
3.2.3 Hinsichtlich von BMD bei Dritten zugekaufter und an den Kunden weiterlizenzierter Software vereinbaren die Vertragsparteien den Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Haftung von BMD, insbesondere für Softwarefehler. BMD hat jedoch die BMD gegenüber ihrem Lieferanten zustehenden Ansprüche an den Kunden abzutreten. Bezieht der Kunde Software, die als „Freeware“ oder „Shareware“ oder „Open Source“ oder als vergleichbar qualifiziert ist oder Elemente davon enthält und die nicht von BMD erstellt wurde, wird von BMD keinerlei Gewährleistung oder Haftung übernommen. Der Kunde hat die für solche Software vom jeweiligen Rechteinhaber angegebenen Lizenzbestimmungen zu beachten.
3.2.4 Der Kunde hat BMD vor Ansprüchen wegen Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen zur Gänze schadlos zu halten. Diese Verpflichtung zur Schadloshaltung umfasst insbesondere auch etwaige Gerichts-, Rechtsanwaltskosten sowie Sachverständigengebühren.
3.3 Besondere Bestimmungen betreffend von BMD erstellter Software (BMD Software):
3.3.1 Bei von BMD erstellter Software (Individual- oder Standardsoftware) ist der Leistungsumfang im Vertrag durch eine Leistungsbeschreibung abschließend bestimmt. Die Leistungsbeschreibung ist vom Kunden auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Mit der Bestellung von BMD Software bestätigt der Kunde die Kenntnis des Leistungsumfangs und der Lizenzbestimmungen. BMD ist berechtigt, von der Leistungsbeschreibung abweichende Änderungswünsche des Kunden gesondert zu verrechnen und einen neuen angemessenen Leistungszeitraum festzulegen. Die Lieferung umfasst auch eine Programmbeschreibung. Die Rechte an der BMD Software, allen Bestandteilen und der Dokumentation verbleiben zur Gänze bei BMD. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung wird dem Kunden lediglich eine unbefristete, nicht exklusive, unübertragbare Nutzungsbewilligung eingeräumt. Nutzungsrechte an der BMD Software, die gegen Bezahlung eines regelmäßigen Entgelts zur Nutzung eingeräumt werden, fallen jedenfalls mit Ende des entsprechenden Vertrages, aber auch in Fällen des Verzugs mit der Entgeltzahlung trotz schriftlicher Nachfristsetzung an BMD zurück. Die Nutzungsbewilligung umfasst explizit nicht das Recht, die BMD Software für Schulungen Dritter zu verwenden.
3.3.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass geringfügige Abweichungen der BMD Software aus der Natur des Vertragsgegenstandes nicht ausgeschlossen werden können. Sofern dies nicht schriftlich zum Vertragsinhalt erhoben worden ist, leistet BMD keine Gewähr und haftet nicht dafür, dass (i) die gelieferte Software allen Anforderungen des Kunden entspricht oder (ii) die gelieferte Software mit anderen Programmen des Kunden kompatibel ist oder (iii) die Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder (iv) alle Softwarefehler behoben werden können.
3.3.3 Ausgenommen von Gewährleistung und Haftung von BMD sind insbesondere alle Mängel, die auf unsachgemäße Installation oder unsachgemäßen Betrieb durch Kunden oder Dritte, auf ungeeignete Betriebsbedingungen (etwa Hard- und Software) sowie atmosphärische oder statische Entladung, durch natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäße Bedienung, auf geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, auf Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, auf nicht zulässige Bearbeitung der Software durch den Kunden oder Dritte oder auf den Transport der Ware zurückzuführen sind.
3.3.4 Die Gewährleistung von BMD ist auf reproduzierbare (laufend wiederholbare) Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
3.3.5 Wird von BMD gleichzeitig Hard- und Software geliefert, so berechtigen allfällige Mängel der Software den Kunden nicht, auch hinsichtlich des Vertrages, welcher der Nutzung oder Lieferung der Hardware zu Grunde liegt, zurückzutreten. Dies gilt auch umgekehrt.
3.3.6 BMD Software bedarf einer Programmabnahme. Die Abnahme gilt mangels formalem Abnahmeprotokoll (Punkt 3.3.8.) auch dann als erfolgt und die Leistung von BMD als vorbehaltlos angenommen, wenn der Kunde die Software im Echtbetrieb einsetzt, spätestens aber, wenn vom Kunden nicht spätestens am 10. Werktag nach dem von BMD bekannt gegebenen Abnahme- oder Liefertermin gegenüber BMD ein schriftlicher Vorbehalt geäußert wird. Nur wenn die BMD Software Mängel oder gegenüber der Leistungsbeschreibung Unvollständigkeiten aufweist, die den Gebrauch wesentlich beeinträchtigen oder unmöglich machen, kann der Kunde die Abnahme berechtigt verweigern. Verweigert der Kunde die Abnahme und stellt sich heraus, dass zum Zeitpunkt der vorgesehenen Abnahme keine Mängel vorlagen, die den Gebrauch wesentlich beeinträchtigen oder unmöglich machen, so gilt die Abnahme als vollzogen.
3.3.7 BMD ist berechtigt, vom Kunden Teilabnahmen einzelner Programmteile zu verlangen und wird den Kunden davon mit angemessener Vorlaufzeit verständigen.
3.3.8 Über die Abnahme ist ein Protokoll zu verfassen. In dieses Protokoll sind jedenfalls aufzunehmen: Die anwesenden Teilnehmer, die Erklärung des Kunden, die Leistung abzunehmen, die vom Kunden allenfalls beanstandeten Mängel und Unvollständigkeiten und die Feststellung, ob die vereinbarte Leistungsfrist überschritten oder eingehalten wurde. Gibt es zwischen den Vertragsparteien Auffassungsunterschiede betreffend die Mängel, sind diese im Protokoll festzuhalten. Das Protokoll ist von beiden Vertragsparteien zu unterfertigen. Die Abnahme gilt mit der Unterfertigung des Protokolls durch beide Vertragsparteien als vollzogen.
3.3.9 Offenkundige Mängel sind bei sonstigem Verlust sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche vom Kunden sofort bei der Abnahme zu beanstanden. Sie können zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr geltend gemacht werden.
3.4 Besondere Verpflichtungen des Kunden
3.4.1 Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber BMD kostenlos sämtliche für die Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlichen und zweckmäßigen Angaben zu machen sowie alle Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. BMD ist nicht verpflichtet, diese Informationen, Angaben und Unterlagen auf ihren logischen Gehalt (Richtigkeit, Vollständigkeit etc) zu prüfen, der Einwand des Mitverschuldens ist ausgeschlossen. Ergeben sich Mehraufwände von BMD, die auf fehlerhaften, unvollständigen oder verspätet zur Verfügung gestellten Informationen des Kunden beruhen, so werden diese von BMD zu den jeweils gültigen Stundensätzen gesondert verrechnet.
3.4.2 Der Kunde hat BMD, sofern die Leistung in den Räumen des Kunden erbracht wird, unaufgefordert und unentgeltlich sämtliche für die Erbringung der Dienstleistungen notwendige räumliche und technische Infrastruktur in der erforderlichen Qualität bereitzustellen, insbesondere Netzwerkkomponenten, -anschlüsse, Internetanbindungen, Firewall-Systeme, Strom, Notstromversorgung, Stellfläche für Anlagen, Arbeitsplätze, Klimatisierung sowie angemessene Raum- und Gebäudesicherheit (zB Schutz vor Wasser, Feuer, UV-Licht, Zutritt Unbefugter).
3.4.3 Der Kunde ist in seinen Räumlichkeiten und innerhalb seiner IT-Systeme für die Einhaltung der vom jeweiligen Hersteller geforderten Voraussetzungen für den Betrieb der Hardware und Software sowie für besondere Sicherheitsvorkehrungen selbst verantwortlich. Dazu zählt auch die Verwendung aktueller Hard- und Software, insbesondere das unverzügliche Einspielen von Sicherheitsupdates. BMD ist nicht verpflichtet, die IT-Systeme und sonstige Vorleistungen des Kunden dahingehend zu prüfen.
3.4.4 Kann eine Leistung von BMD aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, insbesondere weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig und vollständig erfüllt hat, Mängel oder Störungen nicht rechtzeitig gemeldet hat oder der Kunde vereinbarte Termine nicht eingehalten hat, so hat der Kunde den hierdurch zusätzlich verursachten Aufwand zu vergüten. In einem solchen Fall verlängern sich weiters die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen entsprechend der vom Kunden zu vertretenden Verzögerung.
3.4.5 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von BMD laufend zu kontrollieren. Einstellungen in Bezug auf Berechnungen (Sozialversicherungsbeiträge, Verkaufspreise, Umsatzsteuer, Lohnformeln etc) erfolgen ausschließlich auf Anweisung des Kunden. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der einzugebenden Beträge und sonstigen Daten, der Berechnungsformeln sowie Richtigkeit und Aktualität der anzuwendenden rechtlichen Normen (insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche und sonstige gesetzliche Bestimmungen, Rechnungslegungs- und Buchhaltungsvorschriften, Kollektivverträge und sonstige arbeitsrechtliche Normen).
4. KÜNDIGUNG ZIEL-/DAUERSCHULDVERHÄLTNISSE
4.1 Zwischen BMD und dem Kunden abgeschlossene Verträge über den laufenden Bezug von Dienstleistungen oder sonstige Dauerschuldverhältnisse (zB Lizenzverträge, Wartungs- und Serviceverträge) sind mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
4.2 Im Fall eines Vertragsverhältnisses auf bestimmte Zeit verlängert sich dieses automatisch jeweils um die ursprüngliche Vertragsdauer, sofern es nicht vor Vertragsende vom Kunden durch schriftliche Kündigung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist aufgekündigt wird. Ist keine Vereinbarung über einen Kündigungsverzicht getroffen, sind auf unbestimmte Zeit geschlossene Verträge vom Kunden oder BMD unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum 31.12. eines Jahres eingeschrieben auf dem Postweg kündbar. Für die Rechtzeitigkeit gilt das Datum des Poststempels. Die nachstehend in diesen AGB angeführten Rechte von BMD bei Zahlungsverzug des Kunden bleiben davon unberührt.
4.3 Aus wichtigem Grund kann ein Vertrag von jeder Vertragspartei jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Ein wichtiger Grund, der BMD zu fristloser Vertragsauflösung berechtigt, liegt insbesondere vor, (i) bei Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen; (ii) wenn der Kunde bei Abschluss des Vertrages über seine Wirtschafts- oder Vermögensverhältnisse unrichtige Angaben gemacht oder Umstände verschwiegen hat, bei deren Kenntnis BMD den Vertrag nicht abgeschlossen hätte; (iii) im Fall jeder gegen bestehende Rechtsvorschriften verstoßenden Servicenutzung; (iv) wenn der Kunde Vertragsbestimmungen verletzt, welche dem Schutz der Rechte Dritter dienen; (v) bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen sonstige wesentliche Vertragspflichten.
4.4 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine ist wesentliche Bedingung für die Durchführung der Leistungen durch BMD. BMD ist daher bei Zahlungsverzug nach erfolgloser schriftlicher Mahnung unter Setzung einer Nachfrist von 4 Wochen zur sofortigen Einstellung der Leistungen oder zur sofortigen fristlosen Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt.
4.5 Sämtliche Fälle sofortiger Vertragsauflösung, die aus einem Grund erfolgt, der der Sphäre des Kunden zuzurechnen ist, lassen den Anspruch von BMD auf das Entgelt für die vertraglich vorgesehene Vertragsdauer bis zum nächsten Kündigungstermin und auf die Geltendmachung von darüberhinausgehenden Schadenersatzansprüchen unberührt.
4.6 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, aus welchem Grund auch immer, BMD zur Fortsetzung der vereinbarten Dienstleistung nicht mehr verpflichtet ist. BMD ist insbesondere zum Löschen gespeicherter Daten berechtigt, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Speicherfristen bestehen. Der Kunde hat selbst für eine ausreichende Datensicherung zu sorgen, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wird. Jegliche Ansprüche gegen BMD aufgrund einer Beendigung aus wichtigem Grund durch BMD sind ausgeschlossen.
5. LIEFERUNG/VERSAND
5.1 Alle von BMD nicht beeinflussbaren Umstände wie zB Betriebsstörungen oder Beschränkungen über Lieferung von Material (einschließlich Hard- und Software) gelten gleichsam wie beispielsweise Naturkatastrophen, Arbeitskonflikte, Transport- und Grenzsperren oder Pandemien als höhere Gewalt. Bei Vorliegen derartiger Umstände verlängern sich die für die Leistungserbringung von BMD vereinbarten Fristen entsprechend und berechtigen den Kunden weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen gegenüber BMD.
5.2 Für die Lieferung oder Leistungserbringung allenfalls erforderliche behördliche oder sonstige Genehmigungen/Zustimmungen Dritter sind vom Kunden zu erwirken. Liegen solche Genehmigungen nicht rechtzeitig vor, so verlängern sich die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen entsprechend; der Kunde ist diesfalls weder zum Rücktritt noch zur Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen gegenüber BMD berechtigt.
5.3 Ist die Lieferung oder Erbringung der Leistung aufgrund der in Punkt 5.1 und Punkt 5.2 angeführten Umstände unmöglich, hat BMD das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus irgendwelche Ansprüche zustehen. Dies gilt auch für den Fall, dass die genannten Umstände während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. BMD ist in diesem Fall berechtigt, dem Kunden die bis zum Rücktritt erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen sowie zusätzlich eine Stornogebühr in Höhe von 30 Prozent des noch nicht in Rechnung gestellten Auftragswerts zu verlangen.
5.4 Vom Kunden nach Auftragserteilung gewünschte Änderungen oder Auftragserweiterungen verlängern die für die Leistungserbringung vereinbarten Fristen entsprechend.
5.5 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist BMD berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen vorzunehmen und nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen und Teilabnahmen zu verlangen.
5.6 BMD erbringt sämtliche Leistungen ab dem Sitz von BMD. Versand erfolgt stets nur über Auftrag sowie auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. BMD wird für die Waren auf Wunsch und Kosten des Kunden eine Transportversicherung abschließen.
6. PREISE/ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Die vom Kunden zu zahlenden Preise werden im jeweiligen Vertrag geregelt. Bei BMD Software, Drittsoftware und Hardware gelten die am Tag der Übergabe/Lieferung gültigen Listenpreise oder abweichende Preise laut Angebot. Sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges geregelt ist, verstehen sich die Preise ab Sitz von BMD sowie exklusive allfälliger Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe und sonstiger Abgaben, Verpackungs- und Versendungskosten, Datenträger (DVD, USB-Sticks etc), etwaiger Versicherungen, allfälliger Rechtsgeschäftsgebühren und Installationskosten.
6.2 Zuzüglich zu den im Vertrag angeführten Preisen hat der Kunde BMD sämtliche in Ausführung des Vertrages entstandenen Barauslagen und Spesen (zB Kilometergeld, Fahrkarten, Nächtigungskosten) zu den jeweils gültigen Sätzen nach tatsächlichem Aufwand zu ersetzen. Das gilt auch für Schulungen. Verrechnet wird je begonnener Viertelstunde. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit und werden nach den vereinbarten Stundensätzen dem Kunden verrechnet. Werden nachträglich Steuern, Beiträge oder Abgaben vorgeschrieben, werden diese ebenfalls dem Kunden in Rechnung gestellt.
6.3 Es wird bei allen Dauerschuldverhältnissen Wertbeständigkeit aller Entgelte vereinbart. Dies gilt insbesondere für die vereinbarten Stundensätze und alle laufenden Entgelte. Die Wertsicherung erfolgt nach dem von der Bundesanstalt Statistik Österreich monatlich verlautbarten Verbraucherpreisindex 2005 (VPI 2005) oder nach einem an seine Stelle tretenden Index.
Schwankungen der Indexzahl nach oben/unten bis einschließlich 5 Indexpunkte bleiben unberücksichtigt („Spielraum“). Dieser Spielraum ist erstmals von der für den Monat, in welchem der jeweilige Vertrag abgeschlossen wurde, verlautbarten Indexzahl und sodann bei jedem Überschreiten des genannten Spielraumes nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweiligen Spielraumes gelegene Indexzahl für die Berechnung des neuen Spielraumes zu gelten hat. Wird der VPI 2005 nicht mehr verlautbart, gilt der an seine Stelle tretende Index. Wird kein Nachfolgeindex verlautbart, gilt eine jährliche Anpassung um 3 % der wertbeständigen Entgelte mit dem Kalendermonat, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, als vereinbart.
BMD ist berechtigt, die sich aus der Indexveränderung ergebenden Beträge vom Kunden innerhalb der Verjährungsfrist auch rückwirkend einzufordern. Die Nichtberechnung/Nichteinhebung gilt unabhängig von der Dauer nicht als Verzicht. Derartige Verzichte bedürfen für ihre Rechtswirksamkeit einer schriftlichen Erklärung von BMD.
6.4 Ungeachtet der Möglichkeit der Indexierung wird BMD den Kunden von sonstigen geplanten Preiserhöhungen (zB laufende Entgelte) in sinngemäßer Anwendung von Punkt 1.7. informieren. Es gilt das dort beschriebene Prozedere.
6.5 Wünscht der Kunde Dienstleistungen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit (Montag bis Donnerstag 08:00-17:00 Uhr, Freitag 08:00-14:00 Uhr), ist BMD berechtigt, für diese Dienstleistungen, auf Grundlage der im Vertrag vereinbarten Stundensätze Zuschläge in Höhe von 50 % für Leistungen an Wochentagen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeit bis 20:00 Uhr und in Höhe von 100 % für Zeiträume nach 20:00 Uhr sowie an Wochenend- und Feiertagen zu verrechnen, es sei denn, schriftlich wurden abweichende Zuschläge vereinbart.
6.6 Soweit keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, sind von BMD gelegte Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem BMD über sie verfügen kann. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
6.7 Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegenüber BMD, außer mit einer von BMD schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung, ist nicht zulässig. Auch die sonstige Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von BMD nicht schriftlich anerkannter Forderungen des Kunden sowie jede Zurückbehaltung von vertraglichen Leistungen des Kunden ist nicht zulässig.
7. ZAHLUNGSVERZUG
7.1 Im Falle des Zahlungsverzuges ist BMD unbeschadet der sonstigen Rechte berechtigt, (i) die Erfüllung der eigenen Verpflichtungen bis zur Erwirkung der vollständigen Zahlung oder sonstigen Leistung aufzuschieben, und (ii) eine angemessene Verlängerung der Leistungsfrist in Anspruch zu nehmen und (iii) sämtliche offenen Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften mit dem Kunden fällig zu stellen und (iv) für die offenen Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verrechnen und (v) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
7.2 Bei vereinbarter Ratenzahlung ist BMD bei nicht fristgerechter Zahlung einer Rate berechtigt, Terminverlust geltend zu machen und den gesamten noch offenen Rechnungsbetrag fällig zu stellen.
7.3 Der Kunde ist im Fall seines Zahlungsverzuges verpflichtet, die BMD entstehenden notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen (zB Mahn- und Inkassospesen eines Rechtsanwalts oder eines Inkassobüros), mindestens aber EUR 40,00 (§ 458 UGB), zu ersetzen.
8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Gelieferte Waren und Software stehen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen von BMD aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden im uneingeschränkten Eigentum von BMD. Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der Kunde tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung, Verarbeitung, Vermengung oder anderen Verwertung der gelieferten Waren zustehenden Forderungen und Rechte an BMD ab. Der Kunde hat bis zur vollständigen Zahlung des Entgelts oder Kaufpreises in seinen Büchern und auf seinen Rechnungen diese Abtretung anzumerken und seine Schuldner auf diese hinzuweisen. Über Aufforderung hat der Kunde BMD unverzüglich alle Unterlagen und Informationen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen und Ansprüche erforderlich sind, zur Verfügung zu stellen.
8.2 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung oder im Falle der Zwangsvollstreckung gegen den Kunden ist BMD berechtigt, die Vorbehaltsware zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Der Kunde ist zur unverzüglichen Herausgabe auf erste Aufforderung verpflichtet.
8.3 Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Vorbehaltsware durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von BMD hinzuweisen und BMD unverzüglich zu verständigen. Alle durch solche Zugriffe Dritter entstehenden Aufwände von BMD trägt der Kunde.
9. GEWÄHRLEISTUNG
9.1 BMD leistet grundsätzlich nur dafür Gewähr, dass die gelieferten Waren und Leistungen im Zeitpunkt der Übergabe den vertraglich ausdrücklich und schriftlich vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Öffentliche Äußerungen oder sonstige Produkt- und Leistungsinformationen von BMD, des Herstellers, des Importeurs in den EWR oder sonstiger Dritter, die sich durch Anbringen eines Namens, einer Marke oder eines anderen Kennzeichens am Vertragsgegenstand als Hersteller bezeichnen, insbesondere in der Werbung, werden nicht Inhalt des Vertrages zwischen BMD und dem Kunden.
9.2 Ansprüche aus dem Titel der Gewährleistung müssen – bei sonstigem Anspruchsverlust – binnen 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Übergabe – gerichtlich geltend gemacht werden.
9.3 Erkennbare Mängel hat der Kunde sofort bei Übergabe, verdeckte Mängel unverzüglich nach Erkennbarkeit, mitzuteilen. Der Kunde ist nach Übergabe verpflichtet, die übergebenen Leistungen unverzüglich eingehend zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen 14 Tagen ab Übergabe, mitzuteilen. Die Mitteilungen haben jeweils schriftlich und unter genauer Beschreibung des Mangels zu erfolgen. Die Beweislast für Rechtzeitigkeit der Mängelbekanntgabe trägt der Kunde. Wird eine Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die übergebene Leistung unwiderruflich als genehmigt.
9.4 Sind Mängel fristgerecht geltend gemacht worden, ist BMD zunächst nur zur Verbesserung verpflichtet. Wenn BMD die Verbesserung nicht gelingen sollte oder diese für unwirtschaftlich hält, ist eine entsprechende Preisminderung vorzunehmen. Eine Wandlung durch den Kunden ist ausgeschlossen.
9.5 Der Kunde hat stets den Beweis zu erbringen, dass die Mangelhaftigkeit der erbrachten Leistung bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorlag.
9.6 Die Rückgriffsmöglichkeit auf BMD gemäß § 933b ABGB wird ausgeschlossen.
9.7 BMD leistet keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, vom Kunden eigenmächtig geänderte Komponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, außerhalb der Spezifikation liegende Betriebsbedingungen zurückzuführen sind sowie für Software, die der Kunde oder von ihm beauftragte Dritte verändern. BMD leistet mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung auch keine Gewähr für eine Interoperabilität der Leistungen mit anderen Systemen des Kunden (zB Datenaustausch mit anderen Programmen oder Schnittstellenfunktionalität).
9.8 Beruht eine Mangelhaftigkeit auf Beistellungen oder Mitwirkungen des Kunden oder auf der Verletzung einer dem Kunden in diesen AGB oder im Einzelvertrag auferlegten Verpflichtung, ist jede Pflicht von BMD zur unentgeltlichen Mängelbeseitigung ausgeschlossen. Das betrifft insbesondere den Fall, dass der Kunde ungeeignete oder nicht aktuelle Hard- und Software verwendet.
10. HAFTUNG
10.1 Mit Ausnahme von Personenschäden haftet BMD für Schäden nur bei Vorsatz oder krass grober Fahrlässigkeit.
10.2 Die Haftung von BMD für den Verlust oder die Beschädigung von Daten oder von Informationen, Betriebsunterbrechungsschäden, entgangenen Gewinn, mittelbaren Schäden, frustrierter Aufwendungen sowie sonstige Dritt- oder Folgeschäden ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10.3 Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber BMD verjähren sechs Monate ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
10.4 Eine allfällige Haftung von BMD gegenüber dem Kunden ist mit der Höhe des Auftragswertes, bei Wartungsverträgen und sonstigen Dauerschuldverhältnissen (zB Miete oder Lizenzvertrag) mit dem Jahresnettoentgelt begrenzt.
10.5 Allfällige Regressforderungen, die der Kunde oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung gegen BMD richtet, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressfordernde weist nach, dass der Fehler in der Sphäre von BMD zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
10.6 BMD übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Informationen, die vom Chatbot bereitgestellt werden. Benötigen Kunden verbindliche Auskünfte, sind BMD MitarbeiterInnen zu kontaktieren und sind explizit verbindliche Auskünfte anzufordern.
10.7 Nutzt ein Kunde von BMD zur Verfügung gestellte Parkplätze, erfolgt dies auf eigenes Risiko. Mangels abweichender Anordnung gilt die Straßenverkehrsordnung. BMD haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen, darin befindlichen Gegenständen oder Diebstähle. Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, keine Wertgegenstände im oder beim Fahrzeug zu belassen.
11. DATENSICHERHEIT
11.1 BMD wird, soweit zumutbar, alle technisch möglichen Maßnahmen ergreifen, um die bei BMD gespeicherten Daten zu schützen. BMD ist nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten dennoch gelingt, sich auf rechtswidrige Weise Zugang zu den Daten zu verschaffen. Um den notwendigen Schutz der Daten zu gewährleisten, ist der Kunde verpflichtet, Passwörter geheim zu halten. Er haftet für alle Schäden, die sich aus der Verletzung dieser Verpflichtung ergeben. Für die Sicherung der Daten ist der Kunde, wenn nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde, selbst verantwortlich.
12. ABWERBEVERBOT
12.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach weder direkt noch indirekt die beim Kunden eingesetzten Mitarbeiter bzw sonstige zur Leistungserbringung von BMD beauftragte Dritte abzuwerben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen diesen Punkt ist der Kunde gegenüber BMD zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbruttoeinkommens des abgeworbenen Mitarbeiters verpflichtet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eines diese Vertragsstrafe übersteigenden Schadens oder auf Unterlassung, bleibt unberührt.
13. SONSTIGE BESTIMMUNGEN
13.1. Falls einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam, ungültig und/oder undurchführbar sind oder werden sollten, wird die Wirksamkeit, Gültigkeit und/oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, gültige oder durchsetzbare, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ziel der Bestimmung möglichst nahekommt, zu ersetzen. Dies gilt auch für die ergänzende Vertragsauslegung bei Vorliegen von Vertragslücken.
13.2. Der Kunde und BMD werden die Geschäftsbeziehung mangels abweichender Vereinbarung vertraulich behandeln und nicht offenlegen. Das gilt sowohl für den Umstand, dass eine Geschäftsbeziehung besteht als auch den Inhalt der Geschäftsbeziehung. Der Kunde und BMD sind verpflichtet, alle nicht öffentlich bekannten kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis der jeweils anderen Vertragspartei streng vertraulich zu behandeln. Mitarbeiter und sonstige Erfüllungsgehilfen sind zur entsprechenden Vertraulichkeit zu verpflichten. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses aufrecht. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses sind sämtliche einer Vertragspartei überlassene Unterlagen und Dokumente der jeweils anderen Vertragspartei unverzüglich rückzustellen.
13.3. BMD ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis mit dem Kunden auf Dritte zu übertragen. Dem Kunden erwachsen aus Anlass einer solchen Übertragung kein Kündigungsrecht oder sonstige Ansprüche.
13.4. An BMD gerichtete Erklärungen, Anzeigen, etc bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Unterfertigte Mitteilungen mit Unterschrift, die per E-Mail versandt werden, entsprechen dem Schriftformgebot. Vereinbarungen von diesem Formerfordernis abzugehen, bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
13.5. Erfüllungsort ist Steyr. Zur Entscheidung aller aus einem Vertrag zwischen BMD und dem Kunden entstehenden Streitigkeiten, einschließlich solcher über Bestehen oder Nichtbestehen des Vertrages, ist das am Sitz von BMD sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
13.6. Der Kunde hat Änderungen seiner Geschäftsanschrift unverzüglich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Kunden zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.